Mein Mann hat in der Wohnung seines Sohnes ein Fernsehgerät runtergeschmissen, Display kaputt, na klar.Zahlt das die Haftpflichtversicherung ? Und wessen Versicherung muß man das melden ?
Danke für eine Antwort I.
Mein Mann hat in der Wohnung seines Sohnes ein Fernsehgerät
runtergeschmissen, Display kaputt, na klar.Zahlt das die Haftpflichtversicherung ?
Wir wissen nicht, wie Ihr versichert seid, aber für mich ist ein ein klarer Versicherungsfall.
Und wessen Versicherung muß man das melden ?
Der eigenen Haftpflichtversicherung (und hoffen dass die Bedingungen Schäden in der Familie nicht ausschließen - bei sehr alten Bedingungen kann das der Fall sein).
Guten Tag,
Mein Mann hat in der Wohnung seines Sohnes ein Fernsehgerät
runtergeschmissen, Display kaputt, na klar.Zahlt das die
Haftpflichtversicherung ? Und wessen Versicherung muß man das
melden ?
Danke für eine Antwort I.
Hallo,
ist die Wohnung in euerer Hausratversicherung mitversichert oder hat der Sohn schon seinen eigenen Hausrat? Wenn der Sohn schon seinen eigenen Hausrat hat, übernimmt Ihre Hapftpflichtversicherung den Schaden. Aber bitte beachten Sie, dass eine Haftpflichtversicherung eine Zeitwertversicherung ist.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Ein Ausschlusskriterium bei Angehörigen (immer im direkten Verhältnis: Eltern, Kinder, Ehepartner, Großeltern, Geschwister) ist die häusliche Gemeinschaft. Ihr habt aber getrennte Wohnungen, nehm ich an.
Oder aber, wenn Ihr alle in einem Versicherungsvertrag mit eingeschlossen seid, seid Ihr gegenseitig nicht haftbar zu machen.