Angenommen ein Taxifahrer verursacht durch Auffahren (mangelnde Sorgfaltsprlicht) auf einen Poller einen Schaden an seinem Auto, das ganz neu ist.
Im Arbeitsvertrag steht, dass, sollte der Fahrer einen Unfall verursachen, er 2% seines Jahresumsatzes an den Arbeitgeber abgeben muss. Er hat in diesem Jahr aber schon einen- ebenfalls kleineren (=unter 1000 Euro)- Schaden verursacht.
Ist der Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung verpflichtet, den zweiten Schaden über diese Prozenteregel zu tragen oder hat er das Recht, dem Taxifahrer den Schaden komplett aufzuerlegen, da dieser das ja verschuldet hat?
Der Taxifahrer ist zwar angestellt, arbeitet aber letztlich immer auf Provision und bekommt von seinem Tages-Gesamtumsatz 42% bzw. 44% (unfallfrei am Jahresende als Nachzahlung)
Wie sollte der Taxifahrer mit dem Satz umgehen: „Entweder Du zahlst- oder ich kündige Dir. Überlege es Dir“? Die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.