Schaden verursacht. Wer muss ihn tragen?

Angenommen ein Taxifahrer verursacht durch Auffahren (mangelnde Sorgfaltsprlicht) auf einen Poller einen Schaden an seinem Auto, das ganz neu ist.
Im Arbeitsvertrag steht, dass, sollte der Fahrer einen Unfall verursachen, er 2% seines Jahresumsatzes an den Arbeitgeber abgeben muss. Er hat in diesem Jahr aber schon einen- ebenfalls kleineren (=unter 1000 Euro)- Schaden verursacht.

Ist der Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung verpflichtet, den zweiten Schaden über diese Prozenteregel zu tragen oder hat er das Recht, dem Taxifahrer den Schaden komplett aufzuerlegen, da dieser das ja verschuldet hat?
Der Taxifahrer ist zwar angestellt, arbeitet aber letztlich immer auf Provision und bekommt von seinem Tages-Gesamtumsatz 42% bzw. 44% (unfallfrei am Jahresende als Nachzahlung)

Wie sollte der Taxifahrer mit dem Satz umgehen: „Entweder Du zahlst- oder ich kündige Dir. Überlege es Dir“? Die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ist der Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung verpflichtet, den
zweiten Schaden über diese Prozenteregel zu tragen oder hat er
das Recht, dem Taxifahrer den Schaden komplett aufzuerlegen,
da dieser das ja verschuldet hat?

Die Versicherung hat mit der Arbeitsvertraglichen Regelung nichts zu tun.
Sie leistet nach dem abgeschlossenen Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Hallo,
also zunächst deutet der Ausspruch des Arbeitgebers „Entweder Du zahlst- oder ich kündige Dir. Überlege es Dir“? darauf hin, dass die Regelung im Arbeitsvertrag nicht Rechtens ist. Von daher können Sie der Kündigung gelassen entgegen sehen und dann sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Dann wird die Vorgehensweise gerichtlich beurteilt und entschieden.

Aber grundsätzlich: Ein Arbeitnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ob der geschilderte Unfall darunter fällt? Hört sich für mich nicht so an.

Die Regelung, dass der Arbeitnehmer 2% seines Jahresumsatzes an den Arbeitgeber abgeben muss, halte ich fast für sittenwidrig. Denn damit wird das Risiko des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Ich vermute, dass diese Regelung heißt: … bis zu 2%…?", denn der Schaden könnte ja auch deutlich geringer sein und dadurch würde sich der Arbeitgeber auch noch bereichern:smile:, aber das würde bedeuten, dass der 1. Unfall „im gleichen Jahr / Oder Kalenderjahr“ mit dazu gezählt werden müsste.

Viel Erfolg.
Gruß
Iris

Hallo,
ich kann mich Iris nur anschließen, aber letztendlich sind Verträge ja zum vertragen gemacht.
Die Regelung halte ich ebenfalls für fragwürdig.
Wenn man den von Iris beschrieben Weg geht, muss man sich natürlich die Frage stellen, ob man anschließend noch eine Stelle als Taxifahrer findet. das ist leider die traurige Realität.
Man sollte schon eine Pro- und Kontrarechnung machen.
Gehe am lin deiner Phantasie sämtliche Optionen durch.
Entscheide, was ist für dich das Beste.

Hoffe, du triffst die richtige Entscheidung.

Gruß

Wilfried

Hallo,

also zunächst deutet der Ausspruch des Arbeitgebers „Entweder
Du zahlst- oder ich kündige Dir. Überlege es Dir“? darauf hin,
dass die Regelung im Arbeitsvertrag nicht Rechtens ist.

Hä? Was ist denn das für eine Logik?

Von
daher können Sie der Kündigung gelassen entgegen sehen und
dann sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Dann wird die
Vorgehensweise gerichtlich beurteilt und entschieden.

Sehr schön. Und was, wenn wegen Kleinbetrieb gar kein Kündigungsschutz besteht? Zahlst Du dann die Folgen Deines grandiosen Ratschlags?

Wäre schön, wenn manche vor dem Schreiben doch mal ab und an an die Folgen dächten!
Gruß
testare_