Hi,
Meine Nachbarin hat mir eine Schramme verpasst (Nissan) und es mir schriftlich mitgeteilt (Nachricht im Briefkasten).
Ich bin zur Werkstatt und habe mir einem Kostenvoranschlag machen lassen, pauschal 400 € netto stand darauf. Diesen übergab ich ihr und sie überwies die Summe. Nun einige Monate später verlangt sie eine Rechnung der Reparatur. Den Schaden haben wir nicht reparieren lassen. Sie droht jetzt mit rechtlichen Konsequenzen.
Sie wollte die Rechnung beim Finanzamt einreichen, aber die MwSt stand auf dem Kostenvoranschlag gar nicht drauf.
Wer hat Ahnung?
Hi,
die rechtlichen Konsequenzen würden mich echt mal interessieren. Schließlich gibt es keine Verpflichtung den Schaden reparieren zu lassen. Zumindest nicht, sofern dieser nicht sicherheitsrelevant ist.
Den zugefügten Schaden muss die Verursacherin natürlich trotzdem ersetzen. Einzig die Mehrwertsteuer kann sie ggf. zurückfordern, sofern die im Betrag des Kostenvoranschlags mit eingerechnet war. Die wird seitens der Versicherung auch nur bei Nachweis der erfolgten Reparatur erstattet.
Grüßle
Frank K.
Danke schön für die schnelle Antwort.
Auf dem Kostenvoranschlag stand netto drauf, das heißt ja es ist ohne mwst,und sie kann nix vom Finanzamt geltend machen. Oder?
Lustig fand ich auch, dass sie uns ein Einschreiben zustellen ließ. Obwohl wir Tür an Tür wohnen. :D. Feige.
Jedenfalls danke,
Ich sehe das ähnlich wie @Frank_K.
Den Schaden muss man nicht reparieren lassen, hat aber trotzdem Anspruch auf die Summe die eine Reparatur gekostet hätte - abzüglich der Mehrwertsteuer weil die ja ohne Reparatur auch nicht anfällt.
Wenn der Kostenvoranschlag also 400€ Netto betrug dann darfst Du diese 400€ behalten.
Ebenso würde das laufen wenn man eine Versicherung für den Schaden in Anspruch genommen hätte.
Rechtlich kannst Du der Sache gelassen entgegen sehen - Du hast keinen Fehler gemacht.
Gruß Crack
Hallo, was hat die denn vor?
Einen Kostenvoranschlag kann man sowieso nicht beim Finanzamt „geltend machen“.
Wenn sie einen Zahlungsnachweis über die 400€ haben will, dann stell ihr eine Quittung aus, fertig. Zum Ausstellen einer Quittung bist du eigentlich auch verpflichtet.
Natürlich ohe MwSt.!
Per Einschreiben. Feige?
Vielleicht hat sie auch nur keine Lust mit
jemanden in persönlichen Kontakt zu gehen, der ihr gerade 400€ für eine
Schramme abgenommen hat die anscheinend nicht einmal Reparaturwürdig
ist…?
Zeige doch deinen guten Willen. Gebe ihr eine Quittung über 400,- EUR / Netto.
Dann hat sie einen Ausgabenbeleg für das Finanzamt. mehr mußt und kannst Du nicht machen.
das wäre mir neu. gegenüber verbrauchern sind immer preise incl. mwst anzugeben. und deshalb ist auch der anteil der mwst an die dame zurück zu zahlen.
ich weiß nicht, warum hier offenbar alle anderer meinung sind. liege ich damit denn völlig falsch?