Schadenansprüche nach Keller-unter-Wasser

Hallo,

folgendes Szenario:
Am Wochenende waren ja starke Regenfälle.
Durch die Regenfälle wurde Wasser durch die Schelusen in kellerräume gedrückt, so dass dort einige Zeit ein Wasserstand von 15 cm herrschte.
In besagtem Keller wurden einige Geräte (Akku-Schrauber, Stichsäge) sowie etwas Mobiliar (Echtholz Couchtisch) und anderes (Hantelscheiben, Fahrräder) so gelagert, dass Sie normalerweise durch die im Keller herschende (Luft-)Feuchtigkeit keinen Schaden genommen hätten.

Aufgrund des Wasserstandes sind diese Dinge nun aber unbrauchbar bzw. beschädigt worden.
Die betroffene Mietpartei verfügt zwar über eine Hausrat-Versicherung, diese deckt den Schaden aber nicht ab.
Weiterhin soll laut Hinweis eines anderen Mieters ähnliches bereits in den letzten 3 Jahren 2mal vorgekommen sein.
(Wovon die Vermietende Firma angeblich nichts weiß, auch der zuständige Hausmeiste weiß von nichts - obwohl die Firma seit 01.01. keine Hausmeister mehr beschäftigt!)

Im Mietvertrag steht bei der Aufschlüsselung der Betriebskosten auch, dass Kosten für eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude gegen Sturm-, Feuer-, Wasserschäden, sowie sonstige Elementarschäden mit davon gedeckt werden.
Laut Versicherungsvertrag der Vermieter sind mit Wasser- und sonstige Elementarschäden nur Rohrbrüche gedeckt. Die starken Regenfälle wären aber höhere Gewalt und aussergewöhnliche Einflüsse.

Die vermietende Firma will auch keine Raumentfeuchter einsetzen umd die Keller wieder trocken zu bekommen, da diese nutzlos wären und lediglich „die Umwelt trocken legen würden“ (und deren Betreuung/Entleerung deshalb nur einen unnötigen Aufwand darstellt).

Nun istd ie Frage:
Muss die Versicherung/der Vermieter aufgrund der Klausel im Mietvertrag, für den Schaden aufkommen?
Wenn nachweisbar tatsächlich bereits mehrfach Wasser in den Keller gelaufen ist (auch wenn es nur bei ungewöhnlich starken Regenfällen geschehen ist, hat der Vermieter seine Sorgfaltspflicht verletzt?
Hat der Vermieter dann fahrlässig gehandelt, wenn die Mietpartei nicht auf das Risiko hingewiesen worden ist?
(Dann wären die Gegenstände entsprechend höher gelagert worden. Ausserdem wussten andere Mietparteien ja Bescheid - aufgrund der vorangegangenen Ereignisse)

Muss der Vermieter entsprechende Massnahmen zur Trocknung ergreifen?
Was ist sonst noch möglich?

Laut internet ist auch eine Mietminderung um 5-10% für die Zeit in der der Keller feucht ist möglich.
Wie seht Ihr das?

Hallo,

Der Vermieter braucht keinen Schadenersatz leisten für Wasserschäden, die durch ungewöhnliche Umstände wie z. B. ungewöhnlich heftigem Platzregen entstanden sind. (AG Berlin Schöneberg, Az. 19 C 43/98, aus: GE 1999, S. 317; LG Berlin, Az. 63 S 125/99, aus: GE 22/99, S. 1497)
Fall: Durch ungewöhnlichen starkem Platzregen überschwemmte der Keller bis 30 cm Höhe und beschädigte die Polstergarnitur eines Mieters. Den Vermieter traf kein Verschulden, weil unter gewöhnlichen Umständen nachweislich kein Regenwasser in den Keller eindringt.

Was darf man darunter

Durch die Regenfälle wurde Wasser durch die Schelusen in:

verstehen oder sich vorstellen?

Gruß

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