Schadenersatz

Wenn bei einem Besuch bei Bekannten das eigene Fahrzeug durch Bedienfehler einer automatischen Garagentür durch die Bekannten beschädigt wird, besteht dann - rechtlich gesehen - Anspruch auf Schadenersatz?

Oder wie muss man da differenzieren? Falls z.B. die Bekannten es gutgeheißen haben dass das Fahrzeug vor dem Garagentor parkt?

Danke schon mal für die Hilfe!

Hallo T1000,

habe selber zwei solcher Fälle in meinem Kundenkreis gehabt.

Beide wurden anstandslos vom Haftpflichtversicherer reguliert.

Viele Grüße

Ralf

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