Wenn bei einem Besuch bei Bekannten das eigene Fahrzeug durch Bedienfehler einer automatischen Garagentür durch die Bekannten beschädigt wird, besteht dann - rechtlich gesehen - Anspruch auf Schadenersatz?
Oder wie muss man da differenzieren? Falls z.B. die Bekannten es gutgeheißen haben dass das Fahrzeug vor dem Garagentor parkt?
Danke schon mal für die Hilfe!