Hallo zusammen
Frau X arbeitet bei einem Kurierdienst auf Aushilfe bzw mit einem Pauschallohn in Höhe von 160 Euro monatlich. Ein Arbeitsvertrag besteht hier nur mündlich.
Frau X kennt die Gepflogenheiten dieses Gewerbes nicht und ihr passieren Fehler und Missgeschicke, für die ihr Chef Schadenersatz haben möchte.
Im konkreten Fall wird der Mitarbeiterin noch im Betrieb ein Päckchen mit einem auszuliefernden Kundenhandy entwendet, für das der Chef 300 Euro (Wert des Handys) und 250 Euro Vertragsstrafe vom Lohn einbehalten möchte.
Aufgrund der nervlichen Anspannung und der Belastung wegen diesem Vorfall, fährt die Mitarbeiterin auf der folgenden Tour mit dem Auslieferfahrzeug gegen ein stehendes Hinderniss und fährt sich den Außenspiegel ab - den der Chef nun auch ersetzt haben möchte ( inkl Einbau 200 Euro)
Nun meine Frage :
Muss sich ein Unternehmer nicht gegen solche Schäden, wie sie ja überall in der Arbeitswelt mal vorkommen, versichern ?
Wenn ja, und die Versicherung würde hier eintreten, warum muss dann der AN Schadenersatz leisten und an wen ?
Warum weigert sich der Chef die Forderung an den AN schriftlich zu stellen und weigert sich ebenfalls über die geleisteten Zahlungen Quittungen auszustellen ?
Geht hier alles mit rechten Dingen zu oder will sich der AG evtl das Geld in die eigene Tasche stecken ( da die Versicherung ja zahlt )
Wer kann helfen ?
Beste Grüße
Meines Erachtens nach ist das alles nicht wirklich koscher.
Am Besten ist es aber einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Der kann einem besser helfen.
In finanziellen Notlagen, kann man einen Beratungsschein beim
zuständigen AG beantragen, welcher in der Regel um die 20,-€ kostet.
Mit diesem Beratungsschein kann man dann einen Anwalt aufsuchen, der
dann für einen tätig wird, weil niemand auf sein Recht verzichten muss, nur weil er es sich nicht leisten kann.
Auch gibt es dann den Weg der PKH.
Aber abgesehen davon, wenn nur alles mündlich besteht, würde ich
mich an der guten Frau Stelle einfach dumm stellen und erstens nicht mehr dort hin gehen und zweitens, den Arbeitgeber einfach mal schnacken lassen. Denn wo nichts schriftliches vereinbart ist, kann
man nur schwer was nachweisen. Aussage gegen Aussage quasi.
Und da in Deutschland das in dubio pro reo gilt, würde ich mir da keine all zu grossen Sorgen machen.
Ausserdem müssen Haftungsregelungen und Schadenersatzregelungen IMMER
schriftlich festgehalten und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden,
da nicht davon auszugehen ist, das man als Arbeitnehmer schandenersatzpflichtig ist, es sei denn, es kann grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten in der Absicht betriebsschädigend wirken zu wollen, nachgewiesen werden, wobei letzteres nur in den seltensten Fällen gelingt.
Liebe Grüße,
Tom
Herzlichen Dank Tom 
das wird die Dame beruhigen
Hallo,
Meines Erachtens nach ist das alles nicht wirklich koscher.
Da stimme ich Dir zu
Am Besten ist es aber einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Der kann einem besser helfen.
Das wäre hier in der Tat angebracht.
Ausserdem müssen Haftungsregelungen und
Schadenersatzregelungen IMMER
schriftlich festgehalten und vom Arbeitnehmer unterschrieben
werden,
da nicht davon auszugehen ist, das man als Arbeitnehmer
schandenersatzpflichtig ist, es sei denn, es kann grobe
Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten in der Absicht
betriebsschädigend wirken zu wollen, nachgewiesen werden,
wobei letzteres nur in den seltensten Fällen gelingt.
Dieser Satz ist leider Unsinn. Schriftliche Vereinbarungen müssen nur für Vertragsstrafen existieren.
Beim eigentlichen Schadensersatz gibt es keine speziellen Vorschriften für die AN-Haftung. Deshalb gelten die allgemeinen Regeln des BGB, wenn im Arbeitsvertrag nichts Spezielles vereinbart wurde. Und da kann Haftung bereits durchaus im Einzelfall auch für einen AN bei einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit entstehen.
Interessant wäre es noch zu wissen, ob in dem Betrieb ein BR existiert, der hätte nämlich bei solchen Dingen u. U. ein Mitbestimmungsrecht.
&Tschüß
Wolfgang
Liebe Grüße,
Tom
Einen BR gibt es in diesem Betrieb nicht, ebensowenig ein schriftlicher Arbeitsvertrag für die ANin …
Mitlerweile hat die Dame die Forderung des AG einfach abgelehnt, da diese nicht schriftlich gestellt werden wollte und hat diesem Betrieb den Rücken gekehrt - bisher ohne weitere Folgen 
Vielen Dank für eure Beiträge