Hi allseits,
ein Gast hat bei einem Besuch durch Unachtsamkeit einen fast neuen (1J), teuren Einrichtungsgegenstand beschädigt (Keramik-Spülbecken gebrochen). Seine Haftpflichtversicherung hat erklärt, dass sie das selbstverständlich regeln wird.
Der Geschädigte holt sich auf Aufforderung der Versicherung einen örtlichen Handwerker, der die Kosten schätzen soll. Als der „Versicherung“ hört, bekommt er sofort leuchtende Augen, und bietet an:
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das identische Spülbecken einer Luxusmarke um über 1000.- Euro, im Internet kriegt man es für 700.-
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für den Einbau verlangt er über 400.-, angeblich muss er die Einbauöffnung machen, usw. alles Quatsch, da es um das identische Teil geht. Er muss die Anschlüsse abmachen, das alte Ding aus der Arbeitsplatte puhlen, die Armatur aufs neue draufmachen, das Ding mit ein wenig Dichtmasse ins bestehende Loch packen und die Leitungen wieder anschließen, und das wars. Mit einer Stunde Arbeit ist das locker getan, dann meinetwegen noch An- und Abfahrt, und noch eine Stunde fürs Begutachten und fürs Angebot und Rechnung schreiben, aber bis zu 400 Euro ist da noch jede Menge Luft.
Der Geschädigte ist eine ehrliche Haut, und ärgert sich selbst immer grün und blau, wenn ihm irgendein Lapsus unterläuft und dann Mondpreise abgerechnet werden, immerhin vermakelt die Versicherung am Ende nur SEINE Versicherungsbeiträge, d.h durch diese dreisten Betrügereien, die aber offensichtlich sowohl normal als auch geduldet sind, steigen auch seine Beiträge.
Welche Optionen hat er nun?
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Kann er den Tausch selber machen und sich unter Berufung auf das Mondpreisangebot das Geld auszahlen lassen, selbst wenn er das für völlig überzogen hält, und den „Gewinn“ meinetwegen für eine gute Sache spenden?
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Könnte er (theoretisch) sogar beschließen, das kaputte Teil zu kleben und sich mit der Versicherungssumme einen schönen Urlaub gönnen?
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Kann er angesichts der offenbar ungeeigneten Machart des Spülbeckens (bricht zu leicht, ist also nicht geegnet für den Zweck) auch auf ein anderes Spülbecken aus anderem Material (Chromstahl) umsteigen? Einerseits wird das natürlich weit billiger, andererseits muss nun doch eventuell an der Einbauöffnung was gemacht werden, möglicherweise sogar ein Stück der Küchenplatte neu. Muss nun ein neues Angebot her, oder ist das erste Angebot des Handwerkers auch gleich die alleinige Basis für die Abrechnung
Thx
AL