Moin!
Als ich heute Artikel http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Wesermarsch/Nor… gelesen habe frage ich nun, ob ein abmahnender Anwalt oder Abmahnverein (wenn es denn so etwas gibt) überhaupt so pauschal irgendeine Summe fordern dürfen/können oder ob sie einen entstandenen Schaden nachweisen müssen.
Bei Musikdownloads und Produktpiraterie leuchtet es ja noch ein, aber doch nicht in solch einem geschilderten Fall.
Also: Könnte man jetzt bei einer Abmahnung verlangen das ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss?
IdR wird weniger das Herunterladen, sondern eher das unerlaubte Verbreiten gemahnt.
Also: Könnte man jetzt bei einer Abmahnung verlangen das ein
konkreter Schaden nachgewiesen werden muss?
Also die Film- und Musikindustrie geht bei den Forderungen von der Lizenzanalogie aus: was hätte man zahlen müssen, wenn man gefragt hätte ?
Vermutlich ist es bei dem beschriebenen Fall genauso.
Also: Könnte man jetzt bei einer Abmahnung verlangen das ein
konkreter Schaden nachgewiesen werden muss?
eine abmahnung bzw. strafbewehrte unterlassungserklärung mit einer schadensersatzforderung in der höhe xy kann jeder von jedem verlangen, aber kaum jemand wird das bezahlen…
im sich eventuell anschließenden gerichtlichen verfahren wird die darlegungslast für den geschädigten bzgl. einer konkreten schadenshöhe durch § 287 zpo erleichtert. d.h. das gericht entscheidet nach freiem ermessen, in welcher höhe ein schaden entstanden ist bzw. welche tatsachen zur wertberechnung heranzuziehen sind. insofern wird sich der geschädigte gut überlegen, worauf er den anspruch stützt und wie er die schadenshöhe begründet.
Klar, hier wie überall gilt der Grundsatz „Ohne Schaden kein Schadenersatz“. Ob das allerdings gut ist, eine Pauschale abzulehnen, ist immer eine andere Frage.
In dem von Dir geschilderten Fall muss Deine Frage übrigens nicht mehr geklärt werden. Da geht es nicht mehr um die Rechtmäßigkeit einer Schadensersatzforderung, sondern um eine Zahlung, zu der sich der Kindergartenbetreiber vertraglich verpflichtet hatte. Wie man bei der klaren Sachlage noch Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen kann, das ist schon - ach Mensch, mir fällt kein milderes Wort für „dämlich“ ein…