Schadenersatz bei defekter Heizung. Muss Mieter zahlen?

Hallo,

mal angenommen ein Mieter hat ein Haus (privat) gemietet.
Nun nach 5 Jahren geht der Warmwasserspeicher kaputt zB rostet durch.

Der Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben der ua diese Klausel enthält:
„Der Mieter rechnet die Heiz- und Betriebskosten mit dem Versorger direkt ab…“

Nun da der Vermieter sagt das die Heizung aufgrund der fehlenden Wartung defekt sei.
Soll der Mieter die Reparatur bezahlen.
Der Mieter hat die Wartung machen lassen, leider jedoch ohne Belege.

Bedeutet der Satz im Mietvertrag, dass sich der Mieter um die Wartung kümmern muss oder das er sie nur direkt an das ausführende Unternehmen zahlt?

Was denkt ihr?

Hallo!

Was hat diese Klausel mit Wartung und Defekten, möglicherweise wegen Wartungsmangel, zu tun ? 
Gar nichts !

Versorger = da bezahlt man für die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom. Was hat der Versorger mit den Geräten wie Warmwasserbereiter oder Heizkessel  zu tun ?

Nichts oder ?

Alle Teile der Haustechnik gehören dem Vermieter, er muss sie instandhalten und ggf. auch ersetzen.

Dem Mieter kann man die W A R T U N G von bestimmten Geräten per Vertrag auferlegen.
Im Einzelhaus wäre das z.B. Heizkessel, Wartung und Reinigung(auch Schornsteinfeger) Bei WW-Bereitern könnte man unter Wartung auch die Überwachung der Schutzanode verstehen (die soll Stahlbehälter vor Rost schützen, verbraucht sich aber langsam und muss irgendwann erneuert werden).

Aber dazu muss das im Mietvertrag geregelt sein.

Hat Mieter trotz Vertrag eine Wartung unterlassen, dann kann er für Schäden haften, die daraus entstanden sind. Beweispflichtig ist immer der Vermieter.

Er muss beweisen, Boiler wäre nicht verrostet, wenn Mieter die Wartung und Prüfung der Schutzanode nicht versäumt hätte.

Und Mieter kann den Nachweis der durchgeführten Wartung am besten mit Rechnungen einer Heizungsfirma belegen.

Warum gibts keine ?  Mir fällt da schnell „Schwarzarbeit“ ein.

Aber das kann ja ganz egal sein, wichtig ist nur, ob im Mietvertrag etwas zur Wartung von Heizung und WW-Anlage vereinbart war.

Die genannte Klausel meint etwas ganz anderes.

MfG
duck313

Hallo,

schließe mich duck an; es kommt auf den Mietvertrag an; ist im Mietvertrag nicht geregelt, dass der Hausmieter auch die technischen Geräte auf seine Kosten überprüfen lassen muss, ist der Vermieter in der Haftung.

Nur aus der Tatsache, dass ein Haus komplett angemietet wurde, kann nicht davon abgeleitet werden, dass der Mieter für alle technischen Einrichtungen verantwortlich sein wird.

lG

Hallo,

ja so dachte ich mir das schon fast.

Das man aus dieser Klausel nicht direkt ableiten kann, dass der Mieter die Wartung veranlassen muss. Sondern diese nur direkt bezahlt.

Wieder die Hälfte vergessen.

Und theoretisch geht die Wartung am WW-Speicher schnell und einfach. Solche Anoden gibts bei bspw. Ebay für wenig Geld… 
Wielange hält eigentlich so ein Speicher? Weiss das jemand?

Hallo

Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an.
Möchte nur nochmal Argumente liefern.

Die Hauptpflichten von Mieter und Vermieter ergeben sich aus dem BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

D.h. alles was davon abweicht muss ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart sein - und solche Vereinbarungen sind auch nicht immer wirksam.
Dass die Kosten der Heizungswartung zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören, ergibt sich aus Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung - den Auftrag erteilen muss aber der Vermieter.

„Der Mieter rechnet die Heiz- und Betriebskosten mit dem Versorger direkt ab…“

M.E. ist diese Formulierung unklar und auslegungsbedürftig. „Versorger“ sind zudem nur z.B. Lieferanten von Strom, Brennstoff.
Eine Pflicht, dass der Mieter eine Firma direkt mit der Wartung zu beauftragten habe, ist daraus nicht zu erkennen.

Wielange hält eigentlich so ein Speicher? Weiss das jemand?

keine Ahnung
Der in meiner ersten Immobilie ist inzwischen 20 Jahre alt.
Die Opferanode ist eine wartungsfreie Fremdstromanode und musste vor 2 Jahren erstmalig wegen eines Defektes getauscht werden.
http://www.bosy-online.de/Kathodischer_Korrosionssch…

Kann Dir aber doch auch egal sein. Das ist Sache des Vermieters - auch/trotz der erwähnten Mietvertragsvereinbarung.

Grüsse Rudi