Hallo!
Was hat diese Klausel mit Wartung und Defekten, möglicherweise wegen Wartungsmangel, zu tun ?
Gar nichts !
Versorger = da bezahlt man für die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom. Was hat der Versorger mit den Geräten wie Warmwasserbereiter oder Heizkessel zu tun ?
Nichts oder ?
Alle Teile der Haustechnik gehören dem Vermieter, er muss sie instandhalten und ggf. auch ersetzen.
Dem Mieter kann man die W A R T U N G von bestimmten Geräten per Vertrag auferlegen.
Im Einzelhaus wäre das z.B. Heizkessel, Wartung und Reinigung(auch Schornsteinfeger) Bei WW-Bereitern könnte man unter Wartung auch die Überwachung der Schutzanode verstehen (die soll Stahlbehälter vor Rost schützen, verbraucht sich aber langsam und muss irgendwann erneuert werden).
Aber dazu muss das im Mietvertrag geregelt sein.
Hat Mieter trotz Vertrag eine Wartung unterlassen, dann kann er für Schäden haften, die daraus entstanden sind. Beweispflichtig ist immer der Vermieter.
Er muss beweisen, Boiler wäre nicht verrostet, wenn Mieter die Wartung und Prüfung der Schutzanode nicht versäumt hätte.
Und Mieter kann den Nachweis der durchgeführten Wartung am besten mit Rechnungen einer Heizungsfirma belegen.
Warum gibts keine ? Mir fällt da schnell „Schwarzarbeit“ ein.
Aber das kann ja ganz egal sein, wichtig ist nur, ob im Mietvertrag etwas zur Wartung von Heizung und WW-Anlage vereinbart war.
Die genannte Klausel meint etwas ganz anderes.
MfG
duck313