Schadenersatz bei Dienstunfall BePo - DDR

Hallo Wissende,

vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:

Ich hatte während meines Grundwehrdienstes in der DDR bei der Bereitschaftspolizei einen Dienstunfall, bei dem ich einen Finger
verlor (1987). Ich habe damals mit Hilfe eines Anwaltes Schadenersatz wegen Verdienstausfalles (Nebenberuflich Musiker - Klavier) in Form einer Rente für 5 Jahre von der staatl. Versicherung der DDR bekommen.
Diese Rente wurde nach der Wiedervereinigung von der Allianz weitergezahlt und endete nach besagten 5 Jahren.
Meine Frage, weiß jemand, ob mir nach derzeitiger Gesetzeslage weiterer Schadenersatz zusteht und wenn ja, wo ich Infos bekommen kann.

Danke Rüdiger

Keine Antwort, aber ne ( sei mir bitte nicht bös ) für Betroffene sicherlich saublöde anmutende Frage: Du bist Tischlermeister, geht das denn mit 9 Fingern ?

Zum Problem kann ich mir vorstellen, dass es für Derartiges, was im Zusammenhang mit der Wehrpflicht passierte, weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden können.

Gruß

HM

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Hallo HM,

Tischlermeister geht recht gut - es gibt welche mit bedeutend weniger Fingern (lach).
Aber hier im speziellen Fall ging es um einen Verdienstausfall als Mitglied in einer (zur damaligen Zeit) recht erfolgreichen Band (gibt es inzwischen nicht mehr).
Vielleicht muß ich direkt mal an Rechtsexperten mailen!?

Gruß Rüdiger

Ja, ich denke auch, du solltest mal einen Fachanwalt konsultieren. Darf ich fragen, welche Band das war ? Kenne noch so einige und „Melodie & Rhythmus“ las ich auch regelmäßig :smile:

Gruß
HM

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Hallo HM,

Die Band hieß EGAL - durfte allerdings nach 1/2 Jahr unter diesem Namen nicht mehr auftreten, da von kom. Funktionären der Name verboten wurde. Anschließender offizieller Name war STEG. Wir waren trotzdem beim Publikum weiter unter EGAL bekannt.

Gruß

R