Schadenersatz bei falscher Rechnung

Hallo,
was tun wenn man von der Gemeindeverwaltung eine ungerechtfertigte Rechnung bekommt. Die Gemeinde aber den geforderten Betrag, trotz telefonischem Einwand, weiterhin verlangt und man daraufhin einen Anwalt eingeschaltet hat. Nachdem der Anwalt ein Schreiben an die Gemeinde geschrieben hat, wurde die Forderung von der Gemeinde zurückgenommen.
Und man dann aber eine Rechnung vom Anwalt bekommt.
Muss man diese Rechnung bezahlen oder kann der Anwalt seine Arbeit auch an die Gemeinde berechnen?
Wenn man bezahlen muss, hat man dann dann einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Gemeinde und kann man sich das Geld da zurückholen?
Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten

Hallo,

wenn man bei einer falschen Rechnung eine Anwalt bemüht, muß man diese Kosten selbst tragen. Es sei denn, es kommt zum Prozess und die Gegenseite verliert.

Wenn man bezahlen muss, hat man dann dann einen Anspruch auf
Schadenersatz gegenüber der Gemeinde

welchen Schadenersatz?

Gruß Heinz

Der Schaden ist in einem solchen Fall die Anwaltsrechnung. Hätte es die falsche Rechnung nicht gegeben, würden auch die Anwaltskosten nicht anfallen.