Hi,
bei meiner Volksbank passiert folgendes: wenn ich z.B. eine Einzugsermächtigung erteilt habe und diese dann ausgeführt werden soll, aber gleichzeitig nicht genug Geld auf dem Konto ist um den Betrag zu begleichen, dann wird mir ein Schadenersatz von 7,67€ berechnet.
Ich weiß dass das nicht rechtens is, und es gibt auch nie Probleme wenn ich bei der Bank anrufe und ihnen sage dass sie diesen Schadenersatz bitte wieder auf mein Konto überweisen sollen. Nur würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren. Gibts dazu irgendein Urteil? Oder stehts in einem Gesetzestext zum Nachlesen?
Gruß und danke
Hi
interessieren. Gibts dazu irgendein Urteil? Oder stehts in
einem Gesetzestext zum Nachlesen?
In der FAQ:2938 findest Du einiges zu dem Thema
Gruß
Edith
aber gleichzeitig nicht genug Geld auf dem Konto
ist um den Betrag zu begleichen
Nichts für ungut - soll einmal passieren, von mir aus ein zweites Mal - aber beim 3. Mal kann sich mein (!) Kunde aussuchen ob er den Betrag rückfordert oder die Bank wechselt… für die Deckung hat der Kunde zu sorgen - sind ja nicht die Buchhalter (und das Argument „ich bezahlt ja Kontoführungsgebühren“ ja, mit den paar Euronen im Jahr bauen die Banken ihre Glaspaläste…)
aber gleichzeitig nicht genug Geld auf dem Konto
ist um den Betrag zu begleichen
Nichts für ungut - soll einmal passieren, von mir aus ein
zweites Mal - aber beim 3. Mal kann sich mein (!) Kunde
aussuchen ob er den Betrag rückfordert oder die Bank wechselt
Volle Zustimmung.
@Ebbelraenzje: Die Bank kann Dein Konto ohne Angabe von Gründen fristgemäß kündigen, und dich ggf. auf eine Schware Liste mit Leuten setzen, deren Lastschriften öfter mal platzen. Dann hast Du evtl. Probleme, woanders ein Konto zu eröffnen…
Sorge in Deinem Interesse dafür, dass Dein Konto in Zukunft gedeckt ist.