Schadenersatz bei hohem PKW-Mangel nach 1 Jahr ?

Guten Tag,

ich habe im April letzten Jahres einen PKW Renault Megane Grandtour gekauft (BJ. 2000, km 112.000, TÜV/ASU neu).
Im Mai diesen Jahres sind nach gefahrenen 10.000 km an der Hinterachse auf beiden Seiten die Drehstabfedern gebrochen.
Lt. Werkstatt würden sich die Reparaturkosten auf mind. 2000 € belaufen, da auch noch ein Bremszylinder hinten, die Auspuffaufhängung gebrochen ist und ein Fensterheber hinten nicht mehr funktioniert.
Kann ich evtl. noch an den Händler herantreten ?

Guten Tag,

ich habe im April letzten Jahres einen PKW Renault Megane

nicht mehr funktioniert.

Kann ich evtl. noch an den Händler herantreten ?

Das ist ein Fall für das Brett „Recht“, achte auf die allgemeine Fragestellung, es dürfen keine kostenlosen Rechtstipps gegeben werden !

MfG

Hallo,

hast Du eine Gebrauchtwagengarantie?

Google mal nach den Begriffen „Gewährleistung“, „Beweislast“ und „Umkehr“, auch wenn ich fürchte, dass das nichts bringt.

Was die hohen Rep.-kosten betrifft, da würde ich auf jeden Fall noch mal bei einer anderen Werkstatt bzw. in einem Renault-Forum nachfragen.

Beste Grüße
Guido