Jemand bestellt bei einem Autohändler ein Neuwagen und gibt seinen alten Unfallfreien in Zahlung.
In der Zeit wo er auf seinen neuen wartet findet er jedoch noch einen Privatkäufer der im entsprechend des Wertes wesentlich mehr Geld zahlt als der EK des Händlers.
Man schließt einen Kaufvertrag mit dem Übergabedatum zum Zeitpunkt der Auslieferung des Neuwagens des Verkäufers.
Nun hat der Verkäufer einen unverschuldeten Unfall und das Fahrzeug ist nicht mehr Unfallfrei.
Der Käufer des Gebrauchtswagens tritt daraufhin vom Kaufvetrag zurück.
Hat der Verkäufer abesehen von der Wertminderung noch sonstige Ansprüche gegenüber der Unfallverursacherversicherung aufgrund des ihm entgangenen höheren Verkaufpreises?
grundsätzlich stellt auch der entgangene „höhere Erlös“ einen Vermögensnachteil dar, den der Geschädigte durch den Unfall erleidet. Soweit dieser auch nachgewiesen werden kann - was hier der Fall zu sein scheint - kann dieser Anspruch auch geltend gemacht werden.
Einzelheiten können hier nicht ausgeführt werden wg. Rechtsberatung. Es empfiehlt sich hier aber ohnehin, einen RA einzuschalten.
Das sehe ich aber mal komplett anders. Du glaubst nicht ernsthaft dass der Unfallverursacher zusätzlich zu dem von ihm verursachten Schaden auch noch den entgangenen Verlust durch den geplanten Fahrzeugverkauf tragen muss. Das ist absurd. Dann würde jeder Zweite, der ohnehin plant seinen Wagen zu verkaufen, im Falle eines Unfalls einen Kaufvertrag (vom Freund oder Verwandten unterzeichnet) mit unrealistischem Wert aus der Tasche zaubern.
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Das sehe ich aber mal komplett anders. Du glaubst nicht
ernsthaft dass der Unfallverursacher zusätzlich zu dem von ihm
verursachten Schaden auch noch den entgangenen Verlust durch
den geplanten Fahrzeugverkauf tragen muss. Das ist absurd.
Dann würde jeder Zweite, der ohnehin plant seinen Wagen zu
verkaufen, im Falle eines Unfalls einen Kaufvertrag (vom
Freund oder Verwandten unterzeichnet) mit unrealistischem Wert
aus der Tasche zaubern.
Der (pauschale) Ersatz des durch einen Unfallschaden verursachten Minderwertes ist sogar üblich, die Schadenposition nennt sich „merkantile Wertminderung“. Im beschriebenen Fall ist es ganz konkret zu einem solchen Vermögensnachteil gekommen, und dieser ist unmittelbare Folge des Sachschadens, daher bleibe ich bei meiner Einschätzung.
Wolltest Du einfach mal einen Kommentar abgeben oder ist das Deine Expertenmeinung? Dann nenne mir bitte die Rechtsnorm (oder Urteile), auf die sich Deine Ansicht stützt, ich lerne gerne dazu.
Hat der Verkäufer abesehen von der Wertminderung noch sonstige
Ansprüche gegenüber der Unfallverursacherversicherung aufgrund
des ihm entgangenen höheren Verkaufpreises?
Das ist eine Frage, die ich meinen Anwalt klären lassen würde. Diesen muß der Unfallverursacher - bzw. seine Versicherung - nämlich auch bezahlen.
Du glaubst nicht
ernsthaft dass der Unfallverursacher zusätzlich zu dem von ihm
verursachten Schaden auch noch den entgangenen Verlust durch
den geplanten Fahrzeugverkauf tragen muss. Das ist absurd.
Dann würde jeder Zweite, der ohnehin plant seinen Wagen zu
verkaufen, im Falle eines Unfalls einen Kaufvertrag (vom
Freund oder Verwandten unterzeichnet) mit unrealistischem Wert
aus der Tasche zaubern.
Theoretisch ja. Nur ist es immer eine Frage ob der Richter Dir die Geschichte auch glauben würde. Das würde er sicher nicht wenn es sich um unrealistische Werte handeln würde. Das würde er aber sicher schon, wenn es sich um eine glaubwürdige Aussage von nicht befreundeten/verwandten Personen handeln würde und sogar noch mit einem Vertrag mit realistischen Werten untermauern liesse.
Ich denke auch nicht, das Masch damit andeuten wollte dass soetwas generell so gehandhabt werden könnte. Aber nach den Angaben im Ursprungspost sehe ich da durchaus Möglichkeiten. Letztlich halte ich auch gerade Masch für wirklich kompetent so eine Aussage hier zu treffen.