Schadenersatz bei kaputter Tür

Guten Tag,

bei einer Wohnungsübergabe fiel dem Vermieter auf, dass eine relativ große „Kitsche“ in der Tür (ca. 15 Jahre alt) war. Die Tür musste für den Neumieter ausgetauscht werden. Der Vermieter fodert nun die Erstattung der neuen Tür (75 EUR) und der Montage (70 EUR). Ist es auch hier nicht so, dass nur der Zeitwert der 15 Jahre alten Tür ersetzt werden muss? Wenn ja, welche Kosten würden dann entstehen?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hallo,

der VM ist so zu stellen, dass er keinen Nachteil davon hat, also eine intakte Tür ohne Macken.
75€ für ein Türblatt ist meines Erachtens nach sehr günstig, aber eingepasst werden muß sie ja auch und wenn dafür Kosten anfallen sind die meiner Meinung nach eben auch zu tragen.
Eine Reaparatur der vorhandenen Tür wäre nicht billiger gekommen.
15 Jahre ist bei einer Tür noch kein Alter, ihre Lebensdauer wird idR wesentlich höher angesetzt.

Gruß
Maja