Schadenersatz bei Kaufrücktritt eines KFZ im www ?

Hallo Community,

DIESE FRAGE BESCHÄFFTIGT MICH … Mr.X Kauft über das Internet ein Auto ohne es gesehen zu haben ( Händler ist 730 km entfernt )

Auf einer bekannten Internetseite für gebrauchte Automobile fand Mr.X ein interessantes angebot für einen A190 BJ 2000 für 4999,- Euro welches Mr.X annehmen wollte.

Der Harken an der Sache ist das der Autohändler ca 730 km von Mr.X entfernt sein Geschäft hat so das Mr.X sich das Auto nicht vor Ort ansehen konnte.

Also schrieb Mr.X den Händler an und bat um Reservierung des KFZ damit er sich das anschauen kann. Irgendwie liess sich Mr.X dann dazu hinreissen einen Kaufvertrag via email zu unterschreiben allerdings tat Mr.X dieses unter vorbehalt ( Mr.X unterschrieb U.V.B ). Mr.X telefonierte dann mit dem Händler und vereinbarte einen Abholtermin zum 17ten März 09 Mr.X konnte diesen aus beruflichen Gründen leider nicht einhalten da Mr.X freiberufler ist. Unmöglich für IHN das KFZ kurzfristig abzuholen also ist Mr.X kurz um vom Kaufvertrag zurückgetretten da Mr.X einfach keinen ersatz als vertrettung seiner Arbeit zum abholen finden konnte. ( VIA email. )

Mr.X schrieb das dem Händler auch so und bekamm dann prommt antwort das er nun 10 % Schadensersatz fordere. Also schrieb Mr.X dem Händler wenn er auf dem Vertrag besteht das Mr.X diesen dann doch aufrecht erhält Mr.X es aber dann nicht versprechen kann wann das Auto abgholt werden kann.

Der Händler rief dann bei Mr.X an und sage das es kein Problem sei wann Mr.X das Auto zum Monatsende holen kommt. Mr.X erklärte sich damit einverstanden. Leider schaffte Mr.X es auch dieses mal nicht den Termin am 24ten März einzuhalten allerdings hatte Mr.X eine Organisiert für den 3ten April 09 also rief Mr.X den Händler am 24ten an und sage den Termin ab bat allerdings um angabe der Bankdaten damit Mr.X 50 % des Kaufpreises überweisen kann um das Auto damit wenigstens schon mal anzuzahlen.

Hier stellt sich der Händler nun quer er verkaufte das Auto ohne wissen von Mr.X ( einen Tag vor Abholtermin ) einfach und fordert nun 10 % als Schadensersatz.

Da Mr.X nun auch POST vom Inkasso unternehmen erhalten hat sind es statt 499,- Euro 579,- welche die Firma gelltent machen will.

Nun meine Frage kann der Händler 10 % vom Kaufpreis als Schadensersatz gelltend machen obwohl das Auto so oder so verkauft wurde ?

WIE SIEHT DA DIE RECHTSLAGE AUS ?

Zweite Frage Mr.X liess sich ja übereden den Kaufvertrag doch zu vollziehen und war ja bereit das Auto doch zu kaufen. Der Händler verkaufte das auto aber denoch anderweitig wie verhält es sich da ?

WIE SIEHT DA DIE RECHTSLAGE AUS ?

Ist Mr.X zur Zahlung verplichtet oder kann sich Mr.X wehren da ja eigendlich doch kein Schaden endstanden ist. Denn der Händler hat das Auto anderweitig verkauft.

WIE SIEHT DA DIE RECHTSLAGE AUS ?

Und wie schaut es mit dem Fernabsatz aus trifft diser auch hier zu denn hätte Mr.X ja einen Monat Zeit gehabt vom Kauf zurück zu tretten ? Ohne Angabe von Gründen ?

WIE SIEHT DA DIE RECHTSLAGE AUS ?

Ich danke für das lesen und bitte meine Rechtschreibeschwäche zu endschuldigen.

Mit freundlichen Gruss

Thorsten

Hallo,

Mr.X dann dazu hinreissen einen Kaufvertrag via email zu
unterschreiben allerdings tat Mr.X dieses unter vorbehalt (
Mr.X unterschrieb U.V.B ).

U.V.B. ist keine gängige Formulierung für einen Vorbehalt, insbesondere, da die korrekte Schreibweise „Vorbehalt“ und nicht „Vor Behalt“ ist und somit die Abkürzung auch nonsens ist. Dann könnte man ja auch mit V.L.W.I.D.N unterschreiben, was ja allgemeingültig für die Formulierung „Viel Leicht Will Ich Doch Nicht“ steht???

Unter welchem Vorbehalt stand denn der endgültige Abschluss? Warum schließt man wohl Verträge, wenn eine Seite mit ausgedachten Abkürzungen den Vertrag nur unter Vorbehalt schließt? Will man damit erreichen, dass der Vertrag zwar für den Verkäufer rechtlich bindend ist, der Käufer aber nach Lust und Laune erfüllen oder zurücktreten darf?

Ist es nicht eher so, dass hier ein Fall von Kaufreue vorliegt und der Käufer nun versucht mit juristischen Winkelzügen aus der Sache irgendwie raus zu kommen?

Gruß

S.J.