Schadenersatz bei Mietwagenschaden

Üblicherweise haftet ein Mieter nur für Schäden, die er persönlich angerichtet hat. Bei Mietwagen z.B für selbstverschuldete Unfälle. Er kann das Risiko durch eine Vollkaksoversicherung (mit o. ohne SB eingrenzen).

Pannen gehören eigentlich nicht dazu, ein Kolbenfresser im Motor kann ihn z.B. ganz kalt lassen, denn er hat ja „zum gewöhnlichen Gebrauch“ gemietet, dazu gehört, dass der Mietgegenstand (das Auto) überhaupt zu gebrauchen ist. Kolbenfresser ist z.B. schlechte Wartung oder Eigentümer-Risiko, also dessen Problem.
Irgendwie scheint das bei Reifen nicht der Fall zu sein, weil viele Firmen einen defekten Reifen in ihren AGBs dem Mieter anlasten - obowhl das ja auch schlechte Wartung geswesen sein konnte. Auch wird beim vorherigen Rundumcheck zumeist nur auf Lack- und Karosserieschäden geachtet, kaum einer sieht sich von unten die Reifen an, z.B. auf Flankenschäden oder Überlagerung.
Außerdem sagen Fachleute immer, dass Reifen „ein Gedächtnis haben“ - also Misshandlungen speichern.
Wie kann aber ein betroffener Automieter nachweisen, dass er den Schaden NICHT verursacht hat ?
Kennt Jemand wirkungsvolle Möglichkeiten, dieses Risiko auszuschließen oder ist das alles nur ein Lotteriespiel ?

Hallo Auditorium - dieses Problem scheint echt noch ein ungelöstes zu sein, da bisher noch keine Kommentare eingetroffen sind.

nochmal in Kurzform :
Beim Anmieten eines Fahrzeugs macht man üblicherweise einen Rundumcheck (mit oder ohne Vermieter), um Vorschäden auf einem Protokoll festzuhalten. So weit, so gut, nur wird kaum einer den Wagen auf eine Hebebühne hieven, erst recht nicht einen LKW.

Falls sich nun einer der Reifen in Einzelteile zerlegt, könnte man annehmen, dass da bereits eine Vorschädigung vorhanden war - Reifen haben bekanntlich ein „Gedächtnis“. Aber wie beweisen ?

Die AGBs fast aller Mietwagenfirmen enthalten die nette Passage, dass Reifenschäden vom Mieter zu tragen sind. Den Letzten beißen also die Hunde.

Delikaterweise übernehmen die Vollkaskoversicherungen diese Position eben auch nicht, wenn es sich nicht um einen Unfall, sondern „nur“ um eine Panne handelt. Und die kann bei LKWs oder Sportwagen ziemlich teuer werden. Mietwagen scheinen also Lotteriespiele mit ziemlich teuren Nieten zu sein - selbst wenn man keine schuldhafte Fahrlässigkeit verzapft hat.

Aber vielleicht hat ja jemand anderes noch einen anderen Gesichtspunkt ?

Hallo,

Üblicherweise haftet ein Mieter nur für Schäden, die er
persönlich angerichtet hat.

Ist so nicht ganz korrekt: Der Mieter haftet für alle Schäden, für die kein anderer Verursacher verantwortlich gemacht werden kann. Also z.B. auch für einen Kratzer durch einen Parkrempler, wenn der Verursacher abgehauen ist, oder wenn jemand z.B. mit einem Schlüssel an der Seite entlangkratzt. Dabei sei vorausgesetzt, dass die jeweiligen Verursacher eben nicht bekannt sind.

Pannen gehören eigentlich nicht dazu

Grundsätzlich korrekt.

Irgendwie scheint das bei Reifen nicht der Fall zu sein

Nicht generell.
Hier muß unterschieden werden, welcher Art der Reifenschaden ist.

Beispiele dazu:
Kunde hat sog. schleichenden Plattfuß, der Reifen verliert langsam Luft, es findet sich kein Nagel oder Metallteil im Reifen, Fahrzeug stand z.B. vor der Miete 2 Tage auf dem Hof des Autovermieters -> keine Belastung Kunde
aber:
Kunde hat plötzlichen Plattfuß mit Nagel oder anderem Metallteil im Profil oder in der Seitenwand des Reifens, bei Vermietung war der entsprechende Reifen aufgepumpt ohne Luftverlust -> Belastung Kunde
Kunde verursacht einen Felgenschaden, durch den der Reifen beschädigt wird und Luft verliert -> Belastung Kunde
Kunde hat Fahrzeug über einen Zeitraum von einen Monat und fährt 5000 km, wobei das Profil stark abgefahren wird und ein Reifen bei Rückgabe eine Delle (also nach aussen ausgestülpt) aufweist und daher getauscht werden muß. Deutet auf Überanspruchung (z.B. „heizen“ mit übermäßig schnellen Kurvenfahrten) hin -> Belastung Kunde

Wie kann aber ein betroffener Automieter nachweisen, dass er
den Schaden NICHT verursacht hat ?

Wie gesagt hängt es eben von der jeweiligen Situation ab.

Kennt Jemand wirkungsvolle Möglichkeiten, dieses Risiko
auszuschließen oder ist das alles nur ein Lotteriespiel ?

Zusätzliche Versicherungen abschließen und dadurch die Selbstbeteiligung auf 0 € reduzieren. Kostet zwar mehr, aber ist sicherlich die wirkungsvollste Möglichkeit.
Ein Lotteriespiel ist es definitiv nicht, da schon nachvollziehbar ist, wann ein Reifenschaden dem Kunden belastet wird und wann nicht (s. Beispiele).

Gruß Tommie

Hallo,

nur wird kaum einer den Wagen auf eine Hebebühne hieven, erst recht
nicht einen LKW.

Klar.
Aber zu wenig Luft im Reifen, Dellen im Reifen, (einseitig) abgefahrenes Profil sieht man beim Check des Fahrzeugs, ebenso Schäden an Felgen oder Radabdeckungen (die je nach Art des Schadens einen Reifenschaden verursachen können). Man kann es vermerken lassen oder ein anderes Fahrzeug fordern, da es sich dabei ja oft um ein Sicherheitsrisiko handelt.

Falls sich nun einer der Reifen in Einzelteile zerlegt, könnte
man annehmen, dass da bereits eine Vorschädigung vorhanden war

„könnte man annehmen“ - aber man weiß es nunmal nicht, ausser beim Check des Fahrzeugs bei Vermietung wurde eine Aufälligkeit entdeckt und vermerkt, die mit genau diesem Reifen in Zusammenhang steht, dann hat man immerhin einen Hinweis auf die mögliche Ursache für den Schaden.

Reifen haben bekanntlich ein „Gedächtnis“.

Ja, aber das kann bei äusserlich im Vorfeld nicht sichtbaren Schäden, Hinweisen auf versteckte Schäden oder Hinweisen auf evtl. auftretende Folgeschäden weder der Kunde noch der Autovermieter erkennen.
Man kann nicht nach jeder Miete alle Reifen röntgen oder sonstwie überprüfen lassen, das ist praktisch nicht durchführbar.

Delikaterweise übernehmen die Vollkaskoversicherungen diese
Position eben auch nicht, wenn es sich nicht um einen Unfall,
sondern „nur“ um eine Panne handelt.

Die Kosten für einen Reifen incl. Montage und Altreifenentsorgung übersteigen in den seltensten Fällen die Höhe der im Mietvertrag ausgewiesenen Selbstbeteiligung. Daher kommt es da in den meisten Fällen zur vollen Berechnung der Kosten an den Kunden.

Gruß Tommie

Danke für die Infos.
ein Restrisiko ist aber eben da : ich habe da einen Fall in Erinnerung, bei dem der innere Zwillingsreifen sich in Einzelteile zerlegt hat nach nur 150 km - ohne äußere Einwirkung !

Da hat dann eben der Mieter versäumt, unter den LKW zu kriechen und sich die Reifenflanken anzusehen. Auch da kann er aber immer nur EINE Seite sehen. Wenn sich vorher z.B. etwas zwischen den Reifen verkeilt hat, muss man schon sehr genau hinsehen.
Ich kann mir eben nicht vorstellen, wie das im Mietwagengeschäft konkret ablaufen soll.
also Finger weg von Möbel-LKWs kann ich nur sagen !

Danke für die Infos.

Gern geschehen.

der innere Zwillingsreifen sich in Einzelteile zerlegt hat nach nur
150 km - ohne äußere Einwirkung !

Oha, da haben wir wirklich mal einen Extremfall.
Wenn der nur noch in Fetzen hängt könnte es natürlich sein, dass das Teil, welches den Reifen evtl. zerstört hat, nicht mehr da ist. Aber das läßt sich dann eh kaum nachweisen. Hier hängt es vom Einzelfall und vom Vermieter ab, wie darauf reagiert wird.

Auch da kann er aber immer nur EINE Seite sehen.

Das stimmt natürlich, da ist sicherlich ein Restrisiko vorhanden.
Wobei allerdings kaum eine Vermietstation über eine Hebebühen verfügen wird und daher eine Prüfung der innen montierten Seite eines Reifens nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich wäre. Hier gilt es auch wieder im Einzelfall zu überprüfen (z.B. beim Wechsel des defekten Reifens in einer Werkstatt), ob der Reifenschaden als Folgeschaden von etwas vorher aufgetretenen entstanden ist oder dem aktuellen Kunden anzulasten ist.

zwischen den Reifen verkeilt hat, muss man schon sehr genau
hinsehen.

Auch das ist korrekt.
Wobei hier der Vermieter seiner Pflicht nicht richtig nachgekommen wäre, nämlich die Fahrzeuge in technisch einwandfreien Zustand zu vermieten bzw. auf technische Probleme (sofern sie eine Vermietung noch zulassen) hinzuweisen. Dazu muß der Vermieter die Fahrzeuge genau kontrollieren.

Ich kann mir eben nicht vorstellen, wie das im
Mietwagengeschäft konkret ablaufen soll.
also Finger weg von Möbel-LKWs kann ich nur sagen !

Da muß man tatsächlich darauf vertrauen, dass die Fahrzeuge vom Vermieter zumindest auf sichtbare Schäden oder Hinweise auf Schäden bzw. in Folge mögliche Schäden genau kontrolliert werden.
Obwohl ich natürlich auch weiß, dass das von einigen Kollegen/Wettbewerbern nicht oder nicht immer im erforderlichen Maß durchgeführt wird … leider!

PS:
Das allerschärfste, das ich mal erlebt habe war bei einem 7,49t:
Das Fahrzeug wurde aus einer anderen Station transferiert und einer der inneren Zwillingsreifen fehlte ganz. Hatte weder die ursprüngliche Station noch der Transferfahrer bemerkt. Es ist mir immer noch unerklärlich, wie man das übersehen konnte, denn man muß nur etwas schräg neben dem Fahrzeug stehen und sieht dann sofort, ob der Reifen da ist oder nicht. …und es macht mich traurig und auch wütend, dass sowas offensichtlich tatsächlich vorkommt, denn solche Einzelfälle ziehen das Ansehen der gesamten Branche runter!

Gruß Tommie

tolles Feedback - besten Dank !

Anmerkung zur dann üblichen Verfahrensweise :
Mit Bordwerkzeug ist der innere Zwillingsreifen nicht zu wechseln - nicht beim LKW. Also muss man Info an den Vermieter weitergeben = Panne.
Irgendwann holt der sich dann seinen Wagen vom Pannenort ab - möglicherweise (!) OHNE zu wechseln, um den Wechsel in der Werkstatt zu machen.
Dadurch hat der Mieter 1. keinen Zugriff auf das „Corpus delicti“ und der wiederum könnte 2. ausgetauscht oder 3. durch die Pannenfahrt restgeschädigt worden sein. Also ein juristischer Eiertanz ! Außerdem kostet ein Gutachten (auf unsicherem Boden) mehr als ein LKW-Reifen - sagten mir Fachleute.

Ergebnis : 30 % Beteiligung am Reifenpreis ohne jeglichen Verschuldensnachweises - akzeptiert wegen o.a. unsicherer Rechtslage.

That´s life !