Ein 16-jähriger Junge beschädigt das Auto des Nachbarn, den er noch nie leiden konnte. Der Junge wird vom Nachbarn erwischt. Der Nachbar lässt sich von dem Jungen ein Schulanerkenntnis in Höhe von 500 Euro unterzeichnen. Die tatsächliche Reparatur beträgt jedoch nur 400 Euro. Der Nachbar besteht auf Zahlung der 500 Euro, da er Telefonkosten usw. hatte, die er aber nicht nachweisen kann.
Hat der Nachbar nun Anspruch auf Zahlung gegen den Jungen und wenn ja in welcher Höhe?
Was ist, wenn der Vater des Jungen dem schriftlichen Schuldanerkenntnis zustimmt?
Near by topic: Ein Schuldanerkenntens sollte man nie unterschreiben und schon gar nicht mit einem festgelegten Betrag.
Da ein 16-jähriger noch nicht voll Geschäftsfähig ist (zumindest wenn er über kein Einkommen verfügt), könnte das Anerkenntnis zumindest bzgl. der Höhe anfechtbar sein („Taschengeldparagraf“).
Wenn, dann sollte man Tatsachen(!) festhalten im Sinne von „Ich gebe zu gegen den Kotflügel getreten zu haben, der jetzt eine Beule hat“.
Nun zur Frage an sich: Der junge Mann hat eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen und sollte froh sein wenn die Polizei aussen vor bleibt.
Er ist für den entstandenen Schaden in voller Höhe verantwortlich. Allerdings muss der geschädigte zumindest nachvollziehbar darlegen wie sich die Schadenhöhe ergibt. Seine persönlichen Bemühungen wie z.B. Telefonate, Werkstattfahrten werden nur erstattet wenn er den dadurch entstandenen monetären Schaden darlegen kann. Lohnausfall an sich zählt nicht so ohne weiteres.
Der Vater ist in diesem Spiel rechtlich außen vor (obwohl er natürlich derjenige ist, der dem Sohn vermutlich die 400 (oder 500) Euro erst mal leihen darf).