Guten Tag liebe Wissende,
ich wurde durch einen unten stehenden Artikel zu folgendem Szenario inspiriert, dass ich für mich nicht zufriedenstellend auflösen kann:
(Ich habe versucht mich kurz zu fassen, ist aber doch recht lang geworden - sorry, vielleicht bekomme ich ja trotzdem Antwort(en))
Sachverhalt 1:
Ein Vermieter B kündigt gerichtlich bestätigt rechtmäßig seinem Mieter A wegen Eigenbedarfs die Wohnung. Der Mieter A hätte diese bis zum 01.10.2008 räumen müssen. Schuldhaft räumt er die Wohnung aber nicht und Vermieter B muss Räumungsklage erheben. Dieses Verfahren dauert einige Monate.
Ich frage mich, inwieweit der Mieter A hier eine Kausalkette in Gang setzen könnte, für die er schadensersatzpflichtig wäre…
Sachverhalt 2:
Angenommen Vermieter B wohnt selbst zur Miete und hat, da das Gerichtsverfahren zum Eigenbedarf endlich abgeschlossen war, seine Mietwohnung zum 01.11.2008 gekündigt. Nun kann er aber in seine Wohnung nicht einziehen, da A ja nicht auszieht.
Wenn Vermieter B nun beschliesst ebenfalls nicht auszuziehen und sich räumen zu lassen, kann dann der Vermieter C wohl Schadensersatz von B für sämtliche Kosten verlangen?
Kann B diesen Schadenersatz dann wiederum Mieter A in Rechung stellen?
Diese Kette kann sich ja endlos fortsetzen…
Wer hat gegen wen Schadenersatzansprüche, wenn Mieter A nicht fristgerecht auszieht und Vermieter B deshalb nicht einziehen kann und deshalb bei Vermieter C nicht auszieht und dieser Mieter D nicht fristgerecht den Einzug ermöglichen kann, weswegen dieser bei Vermieter E nicht auszieht und dieser Mieter F den Einzug nicht fristgerecht ermöglichen kann usw. usf.
Frage: Wer hat welche Ansprüche?
Mieter F stellt Ansprüche an Vermieter E (z. B. Möbeleinlagerungskosten, Maklerprovision, etc.)
Vermieter E muss Anspruch des F befriedigen und stellt diesen und seinen eigenen Schaden (z. B. Anwalt, Mahn- und Gerichtskosten) Mieter D in Rechnung, weil er nicht ausgezogen ist.
Mieter D muss den Schaden des Vermieters E (bestehend aus den Schäden des E und F) bezahlen und macht diesen zuzüglich seiner eigenen Kosten dem Vermieter C gegenüber geltend, da er ihm den fristgerechten Einzug nicht ermöglichen konnte.
Vermieter C muss den Anspruch des D befriedigen und macht diesen Schaden (bestehend aus den Schäden D und E und F) zuzüglich seiner eigenen Kosten für Mahnung/ Räumung etc. gegenüber seinem Mieter B (der gleichzeitig der Vermieter des A) geltend, da dieser nicht fristgerecht ausgezogen ist.
Kann jetzt der Ver-/ Mieter B diesen Schaden zuzüglich seiner Kosten der Räumungsklage, also den Gesamtschaden (bestehend aus den Schäden F, E, D, C und B) gegen seinen Mieter A geltend machen?
Oder besteht einfach keine Kausalität mehr zwischen dem Schaden des Mieters F und dem (Fehl-)Verhalten des Mieters A?
Bricht die v. g. Kausalkette möglicherweise jedesmal beim Verhalten der jeweiligen Mieter, weil sie sich selbst durch ihren Nichtauszug vertragswidrig ihrem eigenen Vermieter gegenüber verhalten und dieses Verhalten nicht letzendlich dem Mieter A angelastet werden kann?
Lieben Gruß
Trillian