Gehen wir mal von folgendem hypothetischen Fall aus:
Bei einer Digital-Kamera bricht das Schutzglas über dem LCD-Display. Man findet im Internet eine Werkstatt, welche solche Schäden repariert. Per E-Mail wird nachgefragt und man bekommt einen Preis genannt. Mit einer weiteren Mail wird nochmals explizit nachgefragt, ob der Preis bei dem genau definierten Schaden (Display-Glas, nicht LCD-Display) auch stimmt, was wiederum bestätigt wird.
Daraufhin schickt xy diese Kamera mit RMA Auftrag an die Firma ein und erhält im Gegenzug einen Kostenvoranschlag zurück. Auf diesem ist der ursprüngliche Preis zzgl. vorher vereinbarter Portokosten ausgewiesen, allerdings netto und somit im Endpreis zzgl. Steuer, was einem Mehrpreis von rund 15€ entspricht. Das ursprüngliche Angebot hat nix darüber ausgesagt, dass der Angebotspreis netto angegeben war. Gemäß Gesetz müssen Endkundenpreise ja brutto angegeben werden.
Macht aber nix, der Phantasie-Kunde ist trotzdem bereit, den höheren Preis zu bezahlen und gibt somit den Kostenvoranschlag schriftlich frei.
4 Wochen nach Freigabe wird nachgefragt, wann denn das Gerät mal wieder zurückkommt. Daraufhin kommt eine Mail, dass noch auf die Ersatzteile gewartet wird und Info kommt, sobald alles klar ist.
Weitere 4 Wochen später wird abermals nach dem aktuellen Stand nachgefragt, diesmal ohne Antwort.
Wieder 4 Woche später schreibt der Kunde nochmals, was jetzt ist. Diesmal wird die Werkstatt in Lieferverzug gesetzt und eine letzte Nachfrist gegeben.
Nach 1 Woche schreibt die Werkstatt zurück, dass das benötigte Ersatzteil nur noch über die USA verfügbar ist, was 8 Wochen Lieferzeit bedeutet. Alternativ könne man die gesamte Rückwand tauschen, dann wirds aber 27€ teurer. Geht man nicht darauf ein, wird das Gerät unrepariert zurückgeschickt.
Der Kunde schreibt dann zurück. Der gesamte zeitliche Ablauf wird nochmals Punkt für Punkt aufgeführt, um der Werkstatt zu zeigen, wie lang man schon wartet. Dann wird darauf hingewiesen, dass das Teil schon längst aus den USA hätte da sein können und man nicht nochmal 8 Wochen warten will. Die Mehrkosten werden auch abgelehnt, da ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben wurde, wobei der Schaden identifiziert war und somit die Kosten hätten absehbar sein müssen.
Der Kunde gibt der Werkstatt nochmals eine Nachfrist und teilt mit, dass das Gerät in dieser Zeit repariert zum vereinbarten Preis zurückzuliefern ist und man eine Stellungnahme der Werkstatt erwartet.
5 Tage später trifft dann ein Paket ein, das die Kamera enthält, bei der das defekte Schutzglas entfernt wurde und somit nun das LCD Display blank liegt. Die Kamera kam also unrepariert zurück.
Nun stellt sich doch die Frage, ob man Schadenersatz für die Ausfallzeit verlangen kann. Mit der Annahme des Kostenvoranschlags ist doch ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, der nun nicht eingehalten wurde. Der Kunde konnte die Kamera aber 14 Wochen nicht nutzen. Zieht man dafür mal großzügig 4 Wochen Reparaturzeit ab, dann wären immer noch 10 Wochen unnötige Ausfallzeit angefallen.
Wäre es da nicht möglich, einen Schadenersatz von z. B. 1€ je Tag zu verlangen? Das das Ersatzteil nicht lieferbar ist, hätte spätestens nach der ersten Mail 4 Wochen nach Kostenfreigabe klar sein müssen.
Wie seht ihr den Fall und welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ein Kunde, wenn er jemals in eine solche Situation kommen würde?
Angenommen der Kunde hat keine Rechtschutzversicherung, lohnt es sich dann, ggf. überhaupt zu klagen? Oder wäre da das Risiko zu groß, auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben?
Gibt es andere Möglichkeiten, bei so einem Fall einzuschreiten?
Bin gespannt auf eure Ideen. Danke!