Schadenersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo an alle,

Es geht um die Bestellung einer Einbauküche. Die Küche wurde von A mit einem Verkäufer geplant, der Vertrag unterschrieben. Der Käufer A will jetzt vom Vertrag zurücktreten.

Nach Aussage des Küchenstudios wurden noch keine Geräte oder Möbel von ihnen geordert. Es war auch noch niemand vom Küchenstudio zum endgültigen Ausmessen des Raumes von A geschickt worden. Außer der verbrauchten Zeit für die Beratung und die Planung ist also noch nichts geschehen.

Das Küchenstudio verlangt nun als „Schadenersatz“ 1/4tel des gesamten Kaufpreises. Ist Schadenersatz nicht etwas, das einen erstandenen Schaden wiedergutmachen soll, der entgangene Gewinn ist damit aber meines Wissens doch nicht abgedeckt. Oder liege ich da komplett falsch?

Danke für eure Hilfe
chilli

Tatsächlich geht es darum, dass der unterschriebene Vertrag GÜLTIG
ist und deshalb von A vollumfänglich zu erfüllen, wenn der Verkäufer
darauf besteht. Das Angebot einer Vertragsaufhebung unter bestimmten
Voraussetzungen ist daher ohnehin Kulanz des Verkäufers!
Allenfalls könnten theoretisch Widerrufsrechte in Betracht kommen,
falls es sich um ein „Haustürgeschäft“ handelt oder der Kauf
finanziert wurde. Ein Rücktritt würde (u.a.) Fehler der Planung bzw.
der geplanten Küche voraussetzen, wofür die Schilderung nichts
hergibt. Sonst aber kann A nur mit dem Verkäufer über eine günstige
Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen, verhandeln.

Gruß

Torsten

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