Hallo an alle,
Es geht um die Bestellung einer Einbauküche. Die Küche wurde von A mit einem Verkäufer geplant, der Vertrag unterschrieben. Der Käufer A will jetzt vom Vertrag zurücktreten.
Nach Aussage des Küchenstudios wurden noch keine Geräte oder Möbel von ihnen geordert. Es war auch noch niemand vom Küchenstudio zum endgültigen Ausmessen des Raumes von A geschickt worden. Außer der verbrauchten Zeit für die Beratung und die Planung ist also noch nichts geschehen.
Das Küchenstudio verlangt nun als „Schadenersatz“ 1/4tel des gesamten Kaufpreises. Ist Schadenersatz nicht etwas, das einen erstandenen Schaden wiedergutmachen soll, der entgangene Gewinn ist damit aber meines Wissens doch nicht abgedeckt. Oder liege ich da komplett falsch?
Danke für eure Hilfe
chilli