Schadenersatz bei schlechtem Essen

Hallo Wissende,

folgender, zum Glück nur fiktiver Fall:

Angenommen, man hat eine teure Reise gebucht. Und am Abend vor der geplanten Abreise isst man etwas, das verdorben ist (z.B. Salmonellen). Das MHD soll noch nicht überschritten sein.

Wenn man jetzt durch dieses verdorbene Essen am nächsten Tag nicht flugfähig ist und daher die Reise nur verspätet bzw. überhaupt nicht antreten kann, ist dann der Hersteller dieses Essen schadenersatzpflichtig? Oder der Händler (=Supermarkt)? Oder würde man davon ausgehen, dass das Essen halt nach dem Einkauf zu lange im Auto lag?

Gab es schon mal solche Prozesse? (bestimmt) Wie sind sie ausgegangen?

Schöne Grüße

Petra

Wenn man jetzt durch dieses verdorbene Essen am nächsten Tag
nicht flugfähig ist und daher die Reise nur verspätet bzw.
überhaupt nicht antreten kann, ist dann der Hersteller dieses
Essen schadenersatzpflichtig? Oder der Händler (=Supermarkt)?
Oder würde man davon ausgehen, dass das Essen halt nach dem
Einkauf zu lange im Auto lag?

Gab es schon mal solche Prozesse? (bestimmt) Wie sind sie
ausgegangen?

für einen SE-anspruch braucht man grds. eine pflichtverletzung und ein vertretenmüssen (§§ 280, 276 bgb) bzw. eine verschuldete handlung (§ 823 bgb). nur ausnahmsweise bedarf es keines verschuldesns, §§ 1ff. prodhaftg.

wenn man nicht einmal weiß, worauf der verderb der ware beruht, kann die kausale handlung/pflichtverletzung auch nicht dargelegt bzw. bewiesen werden. dann wird es auch nichts mit dem schadensersatz.