Hallo,
angenommen jemand lässt mit einem Architekten ein Haus bauen.
Die vom Statiker vorgegebenen Fundamenttiefen wären von der Rohbaufirma nicht eingehalten worden und der Architekt würde die Bauüberwachung mit der er auch beauftragt wurde verschlafen und es würde 6 Monate später zu Setzungsrissen kommen.
Wonach würde sich die Schadensanspruchshöhe des Bauherrn richten?
Viele Grüße
Darius