Inspiriert durch einen Artikel zum Thema „Winterreifen in Deutschland Pflicht?“ im Vierräder-Brett, möchte ich den hiesigen Rechtsexperten gerne die Frage stellen, ob ein solcher Versuch Aussicht auf Erfolg hätte:
ein Fahrzeuglenker ohne Winterreifen bleibt auf schneebedeckter Fahrbahn an einer Steigung „hängen“ und verursacht dadurch einen Stau. Einer der nachfolgender Fahrer fordert nun Schadenersatz.
1.) Aus welcher Rechtsgrundlage heraus könnte diese Forderung gestellt werden?
2.) Weswegen könnte Schadenersatz gefordert werden?
Zeitverlust? Wie könnte man das berechnen? Z.B. Stundenlohn? Entgangenes Geschäft? Wie kann das realistischerweise belegt werden?
Guten Morgen!!!
wenn das so wäre, dann könntest Du auch Schadensersatz geltend machen, wenn Du wegen eines Rasers oder Dränglers in einen Stau gerätst, nur weil der wegen überhöhter Geschwindigkeit in die Leidplanken gefahren ist!
Bisher habe ich das immer als „höhere Gewalt“ eingestuft… was mir bei einem staubedingt verpassten Flug schon schwer gefallen ist.
Hätte ich da „Schadenersatz“ bekommen, wenn ich nachsehen gegangen wäre, wer da vorne an der Stauspitze gerade aus seinem Auto geschnitten wird???
Hallo, ich sehe keine Aussichten diese Forderung durchzubringen.
Mit dem gleichen Recht könnte ein Unfallverursacher zur Kasse gebeten werden - riiiiesige Kosten wären die Folge Vs-Prämien wären nicht mehr zu bezahlen.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Frage illustriert, warum unser Justizapparat überlastet bzw. aufgebläht ist.
So etwas juristisch weiterzuverfolgen wäre wahrhaftig eine reine Vergeudung volkswirtschaftlicher Resourcen.
Gruß
Karl
Ausserdem
muss im Strassenverkehr immer mit dem Fehlverhalten anderer
gerechnet werden.
Da muss ich jetzt aber klar widersprechen. Wie sonst auch, aber insbesondere im Straßenverkehr, hat jeder Verkehrsteilnehmer das Recht darauf zu vertrauen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer gesetzeskonform Verhalten (Vertrauensgrundsatz) - mit Fehlverhalten der anderen muss man daher grundsätzlich einmal nicht (!) rechnen.
Wie man die Frage jetzt rechtlich korrekt für das deutsche Recht begründet, weiß ich zwar nicht, sicherlich aber nicht damit, dass man immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss - dann gäbe es ja überhaupt nie einen Schadenersatzanspruch.
Für Österreich würde ich das so begründen:
Bis dato gibt es keine Winterreifenpflicht - daher scheidet ein allgemeiner Schadenersatzanspruch mangels Rechtswidrigkeit aus. Gäbe es eine Winterreifenpflicht wäre die Frage gar nicht mal so leicht zu lösen. Es käme auf den Schutzzweck dieser Vorschrift an - ginge man davon aus, dass ein Winterreifengebot insb. auch Staus verhindern soll, so wäre ein Schadenersatzanspruch (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, also insb. Verschulden) wohl gegeben. Verneint man einen so weiten Schutzbereich, wäre kein Anspruch gegeben.
Das war jetzt mal allgemeines Schadenersatzrecht - man müsste sich die Gefährdungshaftung da auch nochmal genau ansehen, das kann ich jetzt nicht so auswendig.
Ausserdem muss im Strassenverkehr immer mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet werden.
= Erste Regel der Strassenverkehrsordnung. Bezog sich im übrigen auf das allgemeine Lebensrisiko. Soll heissen: du wirst nie den Zustand erreichen, indem sich jeder perfekt verhält.
Da muss ich jetzt aber klar widersprechen. Wie sonst auch,
aber insbesondere im Straßenverkehr, hat jeder
Verkehrsteilnehmer das Recht darauf zu vertrauen, dass sich
die anderen Verkehrsteilnehmer gesetzeskonform Verhalten
(Vertrauensgrundsatz) - mit Fehlverhalten der anderen muss man
daher grundsätzlich einmal nicht (!) rechnen.
Ausserdem muss im Strassenverkehr immer mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet werden.
= Erste Regel der Strassenverkehrsordnung.
Wo steht das? Ich ersuche um eine Begründung. Aus dem Rücksichtnahmegebot kann man das nicht ableiten. Der Vertrauensgrundsatz ist jedenfalls herrschende Meinung und ständige Judikatur.
Bezog sich im
übrigen auf das allgemeine Lebensrisiko. Soll heissen: du
wirst nie den Zustand erreichen, indem sich jeder perfekt
verhält.
Das behauptet ja auch niemand, außerdem ist das für einen Schadenersatzanspruch überhaupt nicht relevant und in diesem Zusammenhang ein rechtlich untaugliches Argument.
sagt mal, was soll die diskussion ? der vertrauensgrundsatz ist in der stvo § 3 wörtlich verankert … und den lernt jeder in der fahrschule.
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die
für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften
befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Seh- oder
Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich
Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus
deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig
sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser
Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen,
gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt,
insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch
Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser
Personen ausgeschlossen ist.
Wo steht das? Ich ersuche um eine Begründung. Aus dem
Rücksichtnahmegebot kann man das nicht ableiten. Der
Vertrauensgrundsatz ist jedenfalls herrschende Meinung und
ständige Judikatur.
nennt man das in oesterreich eigentlich nicht „tuepferlscheisser“? ggg
nennt man das in oesterreich eigentlich nicht
„tuepferlscheisser“? ggg
Nein, es heißt „i-tüpferlreiter“ jedenfalls bei uns, vielleicht ist das in anderen Regionen anders.
In dem Fall hat das aber damit nichts zu tun, sondern die Frage von Matthias ist gar nicht mal so abstrus, wie hier von manchen getan wird. Wenn es eine solche Vorschrift gibt, dann steht und fällt so ein Anspruch mit der Weite des Schutzbereiches der Vorschrift, weil es sich um eine Verletzung eines Schutzgesetzes handeln würde. Es kommt daher darauf an, wer vor was geschützt werden soll. Wahrscheinlich wird der Schutzbereich nicht so weit sein und es keinen Schadenersatzanspruch geben. Dies kann man aber erst dann endgültig beurteilen, wenn es einmal eine solche Vorschrift gibt.
So absurd ist es also nicht, solche Problemstellungen gehören zum Kernbereich des Zivilrechts und sind Prüfungsmaterie an der Uni und auch Gegenstand höchsterichtlicher Entscheidungen.
Hier ist nicht die uni, hier gibt es keine kostenpflichtige rechtsberatung, hier ist ein laienforum … solche diskussionen sind nicht der sinn des forums.
Nein, es heißt „i-tüpferlreiter“ jedenfalls bei uns,
vielleicht ist das in anderen Regionen anders.
In dem Fall hat das aber damit nichts zu tun, sondern die
Frage von Matthias ist gar nicht mal so abstrus, wie hier von
manchen getan wird. Wenn es eine solche Vorschrift gibt, dann
steht und fällt so ein Anspruch mit der Weite des
Schutzbereiches der Vorschrift, weil es sich um eine
Verletzung eines Schutzgesetzes handeln würde. Es kommt daher
darauf an, wer vor was geschützt werden soll. Wahrscheinlich
wird der Schutzbereich nicht so weit sein und es keinen
Schadenersatzanspruch geben. Dies kann man aber erst dann
endgültig beurteilen, wenn es einmal eine solche Vorschrift
gibt.
So absurd ist es also nicht, solche Problemstellungen gehören
zum Kernbereich des Zivilrechts und sind Prüfungsmaterie an
der Uni und auch Gegenstand höchsterichtlicher Entscheidungen.
Hier ist nicht die uni, hier gibt es keine kostenpflichtige
rechtsberatung, hier ist ein laienforum … solche
diskussionen sind nicht der sinn des forums.
Wie bitte??
Ich hatte eine Frage an die hiesigen Rechtsexperten gestellt. Es handelt sich bei wer-weiss-was.de keineswegs um ein reines „Laienforum“, sondern, wie man auch auf der STartseite unschwer feststellen kann, um ein Expertenforum.
Was mich NICHT interessiert, ist ein Hinweis darauf, was Du persönlich als forumskonformes Thema erachtest und Hinweise darauf, wo „wir hier“ wären. Ich persönlich könnte durchaus an der Uni sein und die Frage könnte relevant für eine juristische Hausarbeit sein.
Ferner habe ich KEINE Rechtsberatung gesucht, es handelt sich, wie ich auch schrieb (wer lesen kann, ist klar im Vorteil…) um einen Gedanken, welchen ich mir erlaubt hatte, aus einer früheren Anfrage hier im Forum abzuleiten.
Was willst Du also??? Wenn Du Dir selbst ein Denkverbot auferlegen möchtest - bittesehr.
Aber lasse mich da raus und führe Hinweise auf unzulässige Rechtsberatung dann an, wenn sie relevant sind.
Die antwort, lieber matthias, war auch nicht auf dich gemünzt. es war ein hinweis an den anderen user, der nie eine antwort stehenlässt, sondern bei allem seinen senf dazugeibt, obs passt oder nicht, nur damit er auch mal was schreibt.
Wie bitte??
Ich hatte eine Frage an die hiesigen Rechtsexperten gestellt.
Es handelt sich bei wer-weiss-was.de keineswegs um ein reines
„Laienforum“, sondern, wie man auch auf der STartseite
unschwer feststellen kann, um ein Expertenforum.
Was mich NICHT interessiert, ist ein Hinweis darauf, was Du
persönlich als forumskonformes Thema erachtest und Hinweise
darauf, wo „wir hier“ wären. Ich persönlich könnte durchaus an
der Uni sein und die Frage könnte relevant für eine
juristische Hausarbeit sein.
Ferner habe ich KEINE Rechtsberatung gesucht, es handelt sich,
wie ich auch schrieb (wer lesen kann, ist klar im Vorteil…)
um einen Gedanken, welchen ich mir erlaubt hatte, aus einer
früheren Anfrage hier im Forum abzuleiten.
Was willst Du also??? Wenn Du Dir selbst ein Denkverbot
auferlegen möchtest - bittesehr.
Aber lasse mich da raus und führe Hinweise auf unzulässige
Rechtsberatung dann an, wenn sie relevant sind.
es war ein hinweis an den anderen user, der nie eine antwort
stehenlässt, sondern bei allem seinen senf dazugeibt, obs
passt oder nicht, nur damit er auch mal was schreibt.
Gratuliere, dass du das einsiehst. Einsicht ist immerhin der erste Weg zur Besserung.
Ich selbst habe deswegen gepostet, weil ich das Posting von Bitter Moon so wie sie es geschrieben hat für falsch halte und dazu stehe ich auch. Ich hab’s begründet, wie ich überhaupt meine Meinungen bisher noch immer begründen konnte. Jedem steht es frei, ein Gegenargument zu bringen, wenn dir das nicht gelingt, solltest du es besser lassen.