Schadenersatz bei unbenutzbarem Bad

Habe eine Eigentumswohnung, der Nachbar oberhalb hatte einen Wasserschaden, die Versicherung der HV hat den Fall übernommen, nun stehen ein Entfeuchter und ein Ventilator im Bad, was sehr laut ist, besonders Nachts. Auch der Geruch ist nicht sehr angenehm. Die Handwerker haben mir ein total verdrecktes Bad hinterlassen, welches nun gar nicht mehr genutzt werden kann. Nun meine Frage, da ich Haustiere habe kann ich in kein Hotel gehen, dusche also in der Arbeit, aber kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

eine Entschädigung gibts zwar nicht, aber Sie können eine Mietminderung gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen. Die Höhe richtet sich nach der Stärke der Einschränkung und kann bis zu 100% gehen. Wenn die Wohnung überhaupt nicht mehr nutzbar ist, können SIe sogar die Kosten für ein Hotel vom Vermieter verlangen, aber so schlimm scheint es wohl nicht zu sein.

Wenn Sie sich da kostengünstig beraten lassen wollen, nehmen Sie am besten mit dem Mieterverein vor Ort Kontakt auf.

MIt freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Man hat bei Schäden immer auch den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn man das beschädigte Eigentum auch tatsächlich nicht nutzen kann.

Ob das bei ihnen so ist, kann ich natürlich aus der Ferne nicht beantworten.
Aber natürlich darf man die eigenen Ansprüche nicht übertreiben. Die beschädigte Sache muss wirklich nicht zu benutzen sein.

Die nächste Frage ist, was denn jetzt enau der schaden ist. Hier kommt eigentlich nur eine Pauschalzahlung in Frage, die in etwas der Mietminderung bei einem defekten bad entspricht…

Habe keine Ahnung. Würde beim Verbraucherschutz mal nachfragen.

Hallo
wer-weiss-was

wer-weiss-was: Schadenersatz bei unbenutzbarem Bad

Hallo castaway83,

ich bin sicher, daß Du für Dein unbenutzbares bad eine Entschädigung verlangen kannst. Wie hoch diese allerdings ist, kann ich Dir nicht sagen. Für wie viele Tage Du sie verlangen kannst, darauf habe ich auch keine konkrete Antwort.
Werde doch mal bei der Hausverwaltung vorstellig und fordere eine Dir passend erscheinende Summe. Dann können die diese Forderung akzeptieren oder auch nicht. Wenn nicht, dann kannst Du zu einem passenden Fach-Anwalt gehen und Dich von ihm beraten und ggf. auch vertreten lassen. Das kommt aber nicht gerade billig.
Ein preiswerterer Weg wäre der zu einer Haus-Eigentümervertretung, eben zu so einem Verein für Hausbesitzer. Die haben sicher dann aus passenden vorangegangenen ähnlichen Gerichtsurteilen auf Deinen Fall passende Urteile mit Schadensersatzquoten zur Hand. Auf solche Quoten von solchen Urteilen kannst Du Dich bei Deiner Forderung dann stützen.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard

Selbstverständlich.

Bei einem fahrlässig, hier wahrscheinlich sogar grob fahrlässig, herbeigeführten Schaden, ist der Geschädigte gemäß § 823 BGB so zu stellen, als wäre der Schaden nicht passiert.
Also ist natürlich nicht nur der direkte Schaden an der Wohnung und an Gegenständen zu ersetzen, sondern selbstverständlich auch alle Folgeschäden.

Grundsätzlich ist die eigene Hausratversicherung für diese Schäden zuständig. Diese holt sich dann die Kosten von der eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherung des Verursachers zurück.
Somit müssen Folgeschäden wie hier geschildert in der Police der Hausratversicherung eingeschlossen sein.
Hauptsache, die Versicherungsgesellschaft wurde rechtzeitig über den Schaden informiert. Meistens liegt die Frist bei 24 Stunden nach Bekanntwerden des Schadens.
Alle weiteren Möglichkeiten liegen in der „Einsicht“ des Verursachers. Ein Rechtsanspruch besteht nur auf die Herstellung des „Urzustandes“.

Meiner meinung nach kannst du das

Guten Tag,

bei Schadenersatzfällen gilt oft das Prinzip der
Verhältnismässigkeit.

  1. Sie können einen Schaden geltend machen der
    angemessen ist.

  2. Ich kenne die Aussmasse im Badezimmer nicht,
    denke aber es wäre Ihnen zuzumuten ein Schwimmbad
    zum baden aufzusuchen, oder wie Sie sagen auf der
    Arbeit zu duschen. Die Fahrtkosten und
    die Aufwendungen und der Zeitverlust daraus sowie einen zusätzlichen Schadenersatz
    könnten Sie geltend machen.

  3. Ob das reicht in ein Hotel mit Ihren Tieren auszuweichen, bezweifele
    ich, denn der Rest der Wohnung ist bestimmt teilweise noch bewohnbar oder nicht ???
    Denkbar wäre eine Tierpension falls der der Verbleib
    der Tiere unzumutbar sein sollte.-

  4. Sie sollten sofort Kontakt mit der Versicherung
    des Verursachers aufnehmen, Ihre Lage schildern
    und einen Anspruch geltend machen, mit Zeugen, mit
    Beweisfotos und genauen Schilderungen mit Datum.
    Ferner sollten Sie dann Ihren Anspruch beziffern.

Sie könnten auch einen neutralen Sachverständigen
beauftragen bzw. der Versicherung mitteilen,
dass Sie einen solchen beauftragen möchten.-

Bleiben Sie geschmeidig und verhandlungsbereit
dann erreichen Sie Ihr Ziel wesentlich schmerzfreier
und schneller.

viel Glück

mfg

Heumond

Warum kann das Bad nicht mehr benutzt werden? Weil das ein Entfeuchter steht?
Würde die Versicherung anschreiben und anfragen, in wie weit die Reinigung mit einer professionellen Firma übernommen wird und / oder gleich eine Forderung für den
entgangenen Komfort stellen…

Gruss

Soviel mir bekannt ist , muß man gar keine Miete zahlen , wenn das Bad nicht nutzbar ist . Gruß !

Hallo,

grundsätzlich ist immer der, der einem anderen einen Schaden zufügt, zu Schadenersatz verpflichtet. Ein Geschädigter muss einem Schadensveruracher aber auch die Chance zur Schadensbehebung geben.

Konkret auf diesen Fall heißt das: Die Handwerker auffordern, den Dreck, den sie verursacht haben, weg zu machen. (hätte sofort stattfinden sollen) Wenn die nicht reagieren, können Sie hier noch die Hausverwaltung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass der Dreck entfernt wird. Dabei würde ich gleichzeitig die Geltendmachung von Schadenersatz ankündigen, wenn es nicht innerhalb einer angemessenen Frist (hier ca. 1 Woche) nicht erledigt wird.

Nächste Frage: Wie wird der Schaden bemessen? In Bezug auf den Dreck am besten so: eine Putzfrau beauftragen, nur den von den Handwerkern verursachten Dreck zu beseitigen und diese Rechnung (!) als Schadenersatz geltend machen.

Ebenso zum Schadenersatz gehört die Erstattung der Stromkosten für den Entfeuchter, wenn dieser an Ihrem Stromzähler angeschlossen ist. In der Regel haben diese Geräte einen eigenen Strommesser, so dass sich der Verbrauch und die Kosten leicht berechnen lassen.

Gegen das Geräusch können Sie nun nichts machen, außer das Ding Nachts auszuschalten. Ich kann den Lärm nicht beurteilen, ein gewissen Maß ist Ihnen im Rahmen der Regulierung zuzumuten, wenn es unzumutbar wäre, dann Hotel und Erstattung der Hotelkostne als Schadenersatz. Einige Hotels akzeptieren auch Haustiere, sonst ein Appartment.

Als Geschädigter haben Sie aber auch die Pflicht der Schadensminderung, d.h. 5-Sterne Hotel weil es ein wenig laut zu Hause ist (ich übertreibe bewusst) wird Ihnen niemand erstatten und auch kein Gericht zusprechen.

Hoffe, ich konnte mit ersten Hinweisen helfen, sont bitte einfach nochmal schreiben als Antwort.

Beste Grüße
nch

Hi
was sagt denn die Versicherung zu dem Sachverhalt?
Schließlich ist die dafür verantwortlich, dass du ein ordentliches Bad zurückbekommst - also auch für die Beseitigung der Folgeschäden.