Schadenersatz bei Wertminderung durch Baumaßnahmen von Stadt und Land ?

Hallo, Wenn die Stadt bzw das Land ein großes Umbauvorhaben der Verkehrsführung vor einem Gewerbegrundstück (Eckgrundstück an Bundesstraße) plant, wie Z.b. die Absenkung der Gesammten Straße um 4 Meter und dabei dieses Eckgrundstück enorm an Wert verliert, muss die Stadt bzw das Land Schadenersatz an den Eigentümer Zahlen (c.a 120 000€)? Durch eine derartige Umbaumaßnahme würde das Grundstück seine auf der Ecke befindliche PKW Verkaufsfläche (650qm) quasi verlieren da diese Repräsentativ ist und für den Verkauf gut ein zu sehen. Durch Versenkung der Straße um 4 Meter in die Tiefe wäre dies nicht mehr gegeben. Dessweiteren würde die Zuwegung auf das Grundstück enorm beschnitten das eine Zufahrt mit LKW und größeren Anhängern warscheinlich nicht mehr möglich ist. Praktisch würde der Firma die Existenzgrundlage genommen.

Hallo,
ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, kommt darauf an, ob der Betrieb dort in der Form genehmigt war, auf welcher Grundlage die Absenkung passiert und ob die Haupterschließung des Betriebs verändert wird. Ein Entschädigungsanspruch könnte sich aus §26 StrWegeG NRW, dem §75 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (bei Planfestellungsverfahren) oder aus den §§39 bis 44 BauGB (zB bei Bebauungsplänen) ergeben. Das ist was für einen Fachanwalt für öffentliches Bau- oder Verwaltungsrecht.

Gruß vom
Schnabel