Kann ein Vater seinen Sohn auf schadenersatz verklagen,wenn der Sohn ein Darlehen vom Vater
( Überweisungsbeläge liegen vor sonst leider nichts ) nicht zurückbezahlt, stattdessen Insolvenz anmeldet. Die Forderung wurde jetzt beim Insolvenzverwalter angemeldet Aber wahrscheinlich kommt keine Quote dabei herraus. Dem Vater ist hierdurch ein Schaden in nicht kleiner Höhe entsdanden.
Welchen Sinn hat denn deiner Meinung nach ein Insolvenzverfahren, wenn nach dessen Abschluss die nicht befriedigten Gläubiger hinterher die gleiche Forderung noch mal als Schadenersatz geltend machen? Und was, außer einer ggf. längeren Verjährungsfrist, soll dem nackten Mann dadurch aus der Tasche gezogen werden?
Hallo!
Kann ein Vater seinen Sohn auf schadenersatz verklagen,wenn
der Sohn ein Darlehen vom Vater … nicht zurückbezahlt, stattdessen :Insolvenz anmeldet.
Originell, aber völlig abwegig.
Die Forderung wurde jetzt beim Insolvenzverwalter angemeldet…
So ist es richtig.
Aber wahrscheinlich kommt keine Quote dabei herraus.
Bei Privatinsolvenzen ist i. d. R. nicht einmal genug Masse für die Verfahrenskosten vorhanden, die deshalb (auf Antrag) gestundet werden. Die Gläubiger bekommen in der Mehrheit aller Fälle nichts. Sofern man dem Schuldner keine Verletzungen seiner Obliegenheiten nachweisen kann, sind die Schulden nach der Wohlverhaltensphase mit der Restschuldbefreiung erledigt. Das heißt im Klartext: Die Gläubiger haben dann keine Forderung mehr an den Schuldner.
Dem Vater ist hierdurch ein Schaden in nicht kleiner Höhe entsdanden.
Damit müssen Gläubiger leben. Mit Schadenersatz spielt sich jedenfalls nichts ab. Es ist doch gerade Sinn eines Insolvenzverfahrens, nicht begleichbare Schulden zu erledigen.
Gruß
Wolfgang
Hallo.
Man könnte daran denken, dass das Darlehen durch Betrug erschlichen wurde, der Sohn also bei Abschluss des Darlehensvertrages beispielsweise über seine Vermögensverhältnisse getäuscht hat oder ähnliches.
Liegt ein solcher Betrugstatbestand vor, dann ist dieser Betrag von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Allerdings muss man beim Insolvenzverwalter die Forderung unter Hinweis auf diesen Betrug bei der Darlehensvergabe ausdrücklich angeben. Der Insolvenzverwalter muss also ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Forderung auf Grund einer unerlaubten Handlung existiert.
Auch kommt einer der Ausschlussgründe des § 290 InsO in Frage.
ich möchte mich hiermit für die Antwort bedanken unnd habe diese Antwort auch gleich dem Inkassounternehmen, der die Forderung angemeldet hat weitergegeben
Dank nochmals