Schadenersatz für entgangene Vermittlungsprovision

Der Makler, wurde beauftragt eine Wohnung zu Vermieten.
Nach Ablauf eines Monats konnte er jedoch noch nichts anbieten. Daher hat mann selbst eine Anzeige inseriert und einen Interessenten gefunden Als der Makler davon erfahren hat, hat er eine Rechnung über Schadenersatz für entgangene Vermittlungsprovision gestellt. Darf er das ? Wir soll mann nun vorgehen ?

Hallo!

einen Interessenten gefunden Als der Makler davon erfahren
hat, hat er eine Rechnung über Schadenersatz für entgangene
Vermittlungsprovision gestellt. Darf er das ? Wir soll mann

Wenn man dem Markler ein exklusives Vermittlungsrecht eingeräumt hat, ja. Schön für den Mieter, denn die Provision wird dann wohl der Vermieter zahlen müssen.

Jan

hallo,

… hat er eine Rechnung über Schadenersatz für entgangene
Vermittlungsprovision gestellt. Darf er das ?

das kommt darauf an, was für ein auftrag ihm erteilt wurde.

handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten alleinauftrag, der die verplichtung enthält, eigene interessenten an ihn zu verweisen, so wäre

  • der makler verplichtet, sich ernsthaft zu bemühen; (i.d.r.kosten!!!)
  • der kunde verplichtet, schadenersatz in höhe der nachgewiesenen vergeblichen aufwendungen zu zahlen, wenn er sich an seine verplichtung nicht hält oder seine vermietungsabsicht vorzeitig aufgibt.

ein anspruch auf schadenersatz in höhe einer vollen vermittlungsprovision könnte ausnahmsweise dann bestehen, wenn bereits besichtigungen und vertragsverhandlungen stattgefunden hätten und nun vom kunden der vertragsabschluß vereitelt wird.

handelt es sich um einen einfachen alleinauftrag, dann ist man in der regel berechtigt, auch an eigene interessenten zu vermieten.

handelt es sich um keinen alleinauftrag, dann ist man in der regel zu allem berechtigt.

lg dev