Schadenersatz für Helfer

Hi ihrs,

bin heute auf einen interessanten Zeitungsartikel gestossen, in dem beschreiben wird, wie ein Fahrzeugführer eines Kleintransporters auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug mit einem leblos wirkenden Mann am Steuer, der mit dem Wagen schon die Leitplanke entlang schrammte, zum Stand ausgebremst hat.

Hier ist der Artikel: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Unfaelle-Verk…

Der Fahrer des Kleintransporters ist ein echter Held.

Meine Frage dazu: Sein Wagen hat ja sicher Schaden genommen bei der Aktion.
Wer trägt den wohl?

Grüße,
Grünblatt

Es dürfte sich um einen Aufwendungsersatzanspruch handeln, den der Helfer ggü. dem anderen Fahrer geltend machen kann, §§ 677, 683, 670 BGB.

Hallo Grünblatt.

„Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten“ (SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13 a, c) sind Kraft Gesetzes unfallversichert.

Daneben sind den so Versicherten "auf Antrag Schäden, die infolge einer der [oben] genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften" (SGB VII § 13).

Gruß,
Zeh_14

Hallo Levay.

Deine (schnellere) Antwort lese ich erst jetzt. Dass ein Nothelfer Ansprüche gegen den Hilfeempfänger erheben kann (die wohl dessen Haftpflicht bedient?), war mir auch schon zu Ohren gekommen. Wie verhält sich das zur Unfallversicherung Kraft Gesetzes (siehe meine Antwort weiter oben)?

Gruß,
Zeh_14

Da du mich persönlich ansprichst, hier auch eine persönliche Antwort: Ich weiß es leider nicht :wink: Kommt bestimmt jemand anderes, der das ausführt.

gekommen. Wie verhält sich das zur Unfallversicherung Kraft
Gesetzes (siehe meine Antwort weiter oben)?

Meiner Nicht-Juristen Meinung nach ist doch die Aussage des Gesetzes eindeutig. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt auf jeden Fall für evt. Schäden ein, ob dann für diese Leistungen ein Regreßanspruch gegen den Hilfebedürftigen entsteht, spielt für den Helfer keine Rolle und dürfte extrem vom Einzelfall abhängen.

Hi Zeh_14,

genau das habe ich gesucht,
danke.

Grüße,
Grünblatt