Schadenersatz für Presseartikels auf HP

Hallo,
gerne wüsste ich, ob es 1. grundsätzlich nicht erlaubt ist, Presseartikel (z. B. aus Zeitungen) auf einer Website wiederzugeben und 2. ob der entsprechende Verlag berechtigt Schadenersatz verlangen könnte, wenn man dies tun würde.

Danke!

öhm schon mal was von Urheberrecht gehört? Zuerst nachfragen ob verwendet werden darf und bei Genehmigung dann auch noch die Quelle angeben, dann gibts auch keine Probleme.

öhm schon mal damit beschäftigt oder nur was davon gehört?

Hallo!

gerne wüsste ich, ob es 1. grundsätzlich nicht erlaubt ist,
Presseartikel (z. B. aus Zeitungen) auf einer Website
wiederzugeben und 2. ob der entsprechende Verlag berechtigt
Schadenersatz verlangen könnte, wenn man dies tun würde.

  1. Es ist grundsätzlich erlaubt nach Maßgabe des § 49 UrhG.
  2. Das regelt nicht der Verlag, sondern die VG Wort.

öhm schon mal damit beschäftigt oder nur was davon gehört?

öhm könntest du deine Kritik mal bitte präzisieren?

Danke für die Hinweise!

  1. Es ist grundsätzlich erlaubt nach Maßgabe des § 49 UrhG.

Wenn ich das dort richtig lese, aber nur gegen Zahlung einer Vergütung?! Also letzten Endes doch nicht erlaubt, oder?

  1. Das regelt nicht der Verlag, sondern die VG Wort.

Bedeutet das, dass eine mögliche Schadenersatzforderung von Seiten des Verlages nicht erfolgen kann/darf?

denke nicht, ist halt seine art!

und hier?
…den Gedanken fortgesponnen:
nirgendwo wird mehr aus Artikeln kopiert und zitiert als hier im w-w-w

Gibt es einen Unterschied zw einer Homepage und einem öffentl. Forum?
Sind wir in Gefahr? Dunkle Wolken über dem w-w-w-Himmel?

oh shit, ich habs auch getan - sogar mehrfach

öhm schon mal damit beschäftigt oder nur was davon gehört?

öhm könntest du deine Kritik mal bitte präzisieren?

öhm das meine ich gemacht zu haben. Wenn jemand fragt, ob das Veröffentlichen grundsätzlich nicht erlaubt sei und dann so eine Antwort kommt, muss der Fragesteller das doch übersetzen mit „Natürlich ist es nicht erlaubt, Dummkopf. Du weißt ja gar nix!“ Und das ist nicht nur frech, sondern auch, wie ich ausgeführt hatte, grundfalsch.

öhm schon mal damit beschäftigt oder nur was davon gehört?

öhm könntest du deine Kritik mal bitte präzisieren?

Das mit dem „Quelle angeben“ vermutlich. Hat man nicht gefragt, kann’s dadurch noch schlimmer werden, hat man gefragt, wird das durch die Vorgaben des Rechteinhabers geregelt, nicht durch Gesetz.

Gruß, DW.

sorry, was vergessen
öhm

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Und das ist nicht nur frech, sondern auch, wie ich

ausgeführt hatte, grundfalsch.

Dass ausgerechnet DU dich über Frechheit aufregst …
Und so grundfalsch ist es nebenbei erwähnt auch nicht, den Verlag zuerst zu fragen.