Moin,
wer einen Unfall verursacht, der zahlt den Schaden, den er angerichtet hat. Zumindest prinzipiell.
Nun nehmen wir folgenden Fall an:
Sigfried Sorglos belädt seinen LKW nach dem Prinzip „So schwere Ladung sichert sich alleine durch ihr Eigengewicht“.
Er besteigt sein Fahrzeug und lässt die Landschaft an sich vorbei ziehen. Als er zwischenzeitlich beim Umblättern seiner Zeitung sieht, dass sein Gefährt die Spur verlassen hat, lenkt er schnell und heftig.
Dabei kommt es zu einem Kommnuikationsproblem.
Das Fahrzeug zieht nach rechts - wie befohlen - aber es erzählt der Ladung nichts davon.
Diese fährt weiter geradeaus und verlässt die Ladefläche, um sich nach dem Durchbrechen der Bordwand auf der Fahrbahn auszuruhen.
Einige Fahrzeuge werden beschädigt: Die Versicherung zahlt.
Einige zig Fahrzeuge stehen nun dank der Sperrung der Fahrbahn im Stau. Dadurch entsteht auch ein Schaden. Man denke z.B. an Handwerker, die auf dem Weg zu Kunden waren.
Offensichtlich bekommen diese indirekt geschädigten Verkehrsteilnehmer keinen Schadenersatz, zumindest habe ich noch nie davon gehört. Warum eigentlich nicht?