Schadenersatz für Stau

Moin,

wer einen Unfall verursacht, der zahlt den Schaden, den er angerichtet hat. Zumindest prinzipiell.

Nun nehmen wir folgenden Fall an:

Sigfried Sorglos belädt seinen LKW nach dem Prinzip „So schwere Ladung sichert sich alleine durch ihr Eigengewicht“.

Er besteigt sein Fahrzeug und lässt die Landschaft an sich vorbei ziehen. Als er zwischenzeitlich beim Umblättern seiner Zeitung sieht, dass sein Gefährt die Spur verlassen hat, lenkt er schnell und heftig.

Dabei kommt es zu einem Kommnuikationsproblem.
Das Fahrzeug zieht nach rechts - wie befohlen - aber es erzählt der Ladung nichts davon.
Diese fährt weiter geradeaus und verlässt die Ladefläche, um sich nach dem Durchbrechen der Bordwand auf der Fahrbahn auszuruhen.

Einige Fahrzeuge werden beschädigt: Die Versicherung zahlt.
Einige zig Fahrzeuge stehen nun dank der Sperrung der Fahrbahn im Stau. Dadurch entsteht auch ein Schaden. Man denke z.B. an Handwerker, die auf dem Weg zu Kunden waren.

Offensichtlich bekommen diese indirekt geschädigten Verkehrsteilnehmer keinen Schadenersatz, zumindest habe ich noch nie davon gehört. Warum eigentlich nicht?

Hallo,
Weil das als allgemeines Lebensrisiko eingestuft wird und dazuhin immer mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.

Dazuhin wären die Versicherungsprämien unbezahlbar.

Gruss HighQ

Hallo!

Weil nach dem Gesetz nicht alle Schäden ersetzt werden. Es gilt der Grundsatz: Jeder trägt seinen eigenen Schaden, außer wenn das Schadenersatzrecht vorsieht, dass jemand anderer den Schaden ersetzen muss.

Ein Stau wegen eines Verkehrsunfalles ist ein sogenannter bloßer Vermögensschaden - und für diesen gibt es keinen Schadenersatzanspruch. Der Grund dafür ist, dass sonst Schadenersatzansprüche ins unendliche ausufern würden, da muss man irgendwo mal eine Grenze setzen.

Gruß
Tom

und
dazuhin immer mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer
zu rechnen ist.

Das gehört zu den juristischen Märchen. Es gilt der Vertrauensgrundsatz und der besagt, dass ich grundsätzich nicht mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss.

Erst wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten setzt und ich dies erkenne bzw. bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen kann, muss ich mich danach richten und darf nicht mehr darauf vertrauen, dass sich der andere gesetzeskonform verhält.

Alles andere würde das Schadenersatzrecht völlig ad absurdum führen.

Gruß
Tom

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Hallo,

Ein Stau wegen eines Verkehrsunfalles ist ein sogenannter
bloßer Vermögensschaden - und für diesen gibt es keinen
Schadenersatzanspruch. Der Grund dafür ist, dass sonst
Schadenersatzansprüche ins unendliche ausufern würden, da muss
man irgendwo mal eine Grenze setzen.

Du sagst Vermögensschaden. Jetzt lese ich Leistungen bspw. der HUK unter „im Detail“: „100 Mio. € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden bis zu 12 Mio. € je geschädigte Person) je Schadenfall.“

In welchen Fällen treten denn dann diese Vermögensschäden ein? Zumal 100 Mio. € doch eine ganze Menge ist.

Gruß
-Thunderbird-

Hallo!

Ich habe „bloßer Vermögensschaden“ geschrieben. Für den gibt es in solchen Fällen nach dem Gesetz keinen Schadenersatz.

Gruß
Tom

Hallo!

Vielleicht noch ein anderes Beispiel: wenn mir jemand ins Auto fährt und dann das Auto kaputt ist, dann ist das ein Vermögensschaden, aber kein bloßer Vermögensschaden, weil damit der Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut (Eigentum am Auto) verbunden ist. Ein solcher Schaden ist - wenn die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind - vom Schädiger zu ersetzen (und dafür springt dann auch die Haftpflichtversicherung ein).

Gruß
Tom

wenn mir jemand ins Auto fährt und dann das Auto kaputt ist, dann ist das ein
Vermögensschaden

Hi,
in D ist das ein Sachschaden, auch wenn das Auto Vermögensbestandteil des Eigentümers ist.
Zum bloßen Vermögensschaden fällt mir spontan lediglich ein Beispiel aus dem Privatbereich ein: Kinder spielen unbeaufsichtigt mit dem Telefon. Über einen längeren Zeitraum unterhalten sie sich prächtig mit Altersgenossen am anderen Ende der Welt.
Weder Personen- noch Sachschaden. Die Höhe der Telefonrechnung ist der reine Vermögensschaden.

Gruß Keki

Danke für die Präzisierung!

Bei Wikipedia wird zwar etwas dazu gesagt, aber das ist mMn nicht so recht auf das Auto anwendbar.

Da ich demnächst sowieso zu meiner Versicherung muss werde ich mal fragen, was alles so unter Vermögensschaden fällt.

Grüße
-Thunderbird-

Hallo!

…da erkennt man einfach den Experten…

Gruß
Tom