Schadenersatz magelnde Sorgfalt der Mietenverwaltung

Eine Mietenverwaltung hat einen neuen Mieter gesucht und einen Nicht EU Bürger gefunden.
Es wurde die Notiz über eine telefonische Bürgelanfrage gemacht.

Eine Meldebescheinigung lag nicht vor, die angegebene Voradresse gab es nicht. Der Bitte des Eigentümers um Rücksprache mit dem Vorvermieter wurde nicht entsprochen. Für die Kaution wurde, ebenfalls ohne Rücksprache, Ratenzahlung vereinbart.
Verdienstbescheinigung wurde nicht vorgelegt.

(Wie kann man eine Abfrage ohne korrekte Adresse machen?)

Die Mietenverwaltung steht auf dem Standpunkt, sie sei für die Überprüfung der Angaben nicht zuständig.
Nach der Zahlung einer Monatsmiete stellte der Mieter die Zahlungen ein, und konnte nach 8 Monaten durch den Gerichtsvollzieher geräumt werden.

Im Übergabeprotokoll stand übrigens zur Anzahl der Schlüssel (alle vorhandenen)

Kann man die Mietenverwaltung schadenersatzpflichtig machen, bzw. hat dies Aussicht auf Erfolg?

Hallo

Kann man die Mietenverwaltung schadenersatzpflichtig machen, bzw. hat dies Aussicht auf Erfolg?

Es geht darum, ob der Eigentümer des Miethauses seine Mietenverwaltung schadenersatzpflichtig für die nicht erfolgte Mietzahlungen bzw. nicht erfolgte fristlose Kündigung machen kann?

Ich denke, es käme auch darauf an, was genau mit dieser Mietenverwaltung für ein Vertrag abgeschlossen worden ist.

Viele Grüße

wer fragt denn hier der Mieter oder Vermieter. Sorry ich kenne keine Mietenverwaltung und mir erscheinen diese Fragen seltsam, denn Kaution kann lt. BGB in 3 Monatsraten bezahlt werden.  Wer hat der bitte des Eigentümers nicht entsprochen? Der Mieter oder der Wohnungsverwalter?

Eine Meldebescheinigung lag nicht vor, die angegebene
Voradresse gab es nicht.

Bei Einzug in der EU nicht selten.

Rücksprache mit dem Vorvermieter wurde nicht entsprochen.

Ohne Adresse auch kaum möglich, keine Auskunftspflichtig der Vorvermieter.

die Kaution wurde, ebenfalls ohne Rücksprache, Ratenzahlung
vereinbart.

Wieso vereinbart, Ratenzahlung ist ein Recht des Mieters

Die Mietenverwaltung steht auf dem Standpunkt, sie sei für die
Überprüfung der Angaben nicht zuständig.

Was wurde denn Vereinbart?

Nach der Zahlung einer Monatsmiete stellte der Mieter die
Zahlungen ein, und konnte nach 8 Monaten durch den
Gerichtsvollzieher geräumt werden.

Doof, ging mir aber schon schlimmer, trotz Prüfung.

Kann man die Mietenverwaltung schadenersatzpflichtig machen,
bzw. hat dies Aussicht auf Erfolg?

Höchstens wenn ein verstoß gegen den Vertrag oder treu und gleuabe.

schönes Wochenende

Hallo Michael,
hier ist im Vorwege zu klären, welche Rechte u. Pflichten (Vertrag)mit Dir u. der  Mietenverwaltung abgeschlossen wurde.
Daraus erschließt sich evtl. eine weitere Vorgehensweise.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,

kann nur dasselbe sagen wie die anderen Antworter: der Vertrag mit der Vermietenverwaltung muss festgelegt haben, welche Aufgaben und Pflichten die Mietenverwaltung hat. Daraus könnten sich dann Schadenersatzansprüche ableiten oder eben auch nicht. Von dieser Seite des Vertragsrechts verstehe ich nicht viel

Gruß
elfriede

Diese Frage möchte ich Ihnen nicht beantworten. Die Fragestellung ist undurchsichtig, da es NICHT hervor geht, in welcher Position Sie sich befinden. Mieter /Vermieter/Verwalter oder was?
Tut mir leid-meine Antwort wäre sicher für den jenigen, welcher sich hinter der Frage verbirgt-entweder gut oder negativ.
Wünsche Ihnen ein Antwort von anderen Experten-ich werde diese in meiner privaten Funktion als A…verfolgen.
MfG Waldi64

Wie schon erwähnt, ist der Vertrag mit der Mietenverwaltung (Hausverwaltung) von Bedeutung.  Möglicherweise kann man das ganze  als grobe Fahrlässigkeit ansehen.
Wenn die Bonitätsanfrage nachweislich vorgetäuscht ist und dieses belegbar ist, sollte es nicht aussichtslos sein.

Hallo,
eine seriöse Mietverwaltung oder Hausverwaltung, die für einen Eigentümer arbeitet und dessen Interessen wahrzunehmen verpflichtet ist, würde eine solche Arbeit nicht abliefern, das mal grundsätzlich. Es ist schon schlimm, was sich so auf diesem Feld tummelt.
Kann man mit diesen weiterarbeiten???
Ansonsten wurde bereits ausführlich auf den geltenden Vertrag hingewiesen, welche Aufgabenstellung hier vereinbart ist.
Gruß suver