Eine Mietenverwaltung hat einen neuen Mieter gesucht und einen Nicht EU Bürger gefunden.
Es wurde die Notiz über eine telefonische Bürgelanfrage gemacht.
Eine Meldebescheinigung lag nicht vor, die angegebene Voradresse gab es nicht. Der Bitte des Eigentümers um Rücksprache mit dem Vorvermieter wurde nicht entsprochen. Für die Kaution wurde, ebenfalls ohne Rücksprache, Ratenzahlung vereinbart.
Verdienstbescheinigung wurde nicht vorgelegt.
(Wie kann man eine Abfrage ohne korrekte Adresse machen?)
Die Mietenverwaltung steht auf dem Standpunkt, sie sei für die Überprüfung der Angaben nicht zuständig.
Nach der Zahlung einer Monatsmiete stellte der Mieter die Zahlungen ein, und konnte nach 8 Monaten durch den Gerichtsvollzieher geräumt werden.
Im Übergabeprotokoll stand übrigens zur Anzahl der Schlüssel (alle vorhandenen)
Kann man die Mietenverwaltung schadenersatzpflichtig machen, bzw. hat dies Aussicht auf Erfolg?