Hallo,
folgender Fall.
Firma A integriert einen Routenplaner und einen Auszug der Karte mit dem Hinweis der Firma auf der Karte, auf einer Webseite eines Kunden. Der Kunde bekommt nun vom Anwalt der Firma des Kartenherstellers eine Abmahnung und eine Geldstrafe im 4 Stelligen Bereich wegen nichteinhaltung der Linzenbestimmungen und möchte Sie an die den Ersteller der Webseite geltend machen.
Der Ersteller der Webseite (Firma A) hat sich aber jedoch im geschlossenen Vertrag mit dem Kunden in der Hinsicht abgesichert, dass der Kunde den Inhalt abnehmen muss und hierfür zwei Wochen zeit hat Mängel zu melden.
Hier die Haftungsklausel:
Firma A ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Firma A nicht verpflichtet die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Sollten Dritte Firma A wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus dem Inhalt der Web-Seite resultieren, verpflichtet sich der Kunde Firma A von jeder Haftung gegen Dritte freizustellen und Firma A die Kosten zu ersetzen die wegen möglicher Rechtsverstöße entstanden sind.
Firma A haftet nicht für entgangene Gewinne, nicht für indirekte Schäden und nur bei Fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Firma A auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auf im Falle des Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von Firma A gilt.
Der Kunde darf Firma A nur solche Vorlagen (Fotos, Daten,
etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Der
Kunde stellt Firma A von allen Forderungen, die auf einer
Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei. Für die vom Kunden freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung seitens Firma A.
Die Frist der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
Danke schön einmal für eure Hilfe. Vielen Dank.
MFG