Schadenersatz möglich?

Eine Person A erstattet Anzeige gegen eine Person B. (Nebenbei: Die Anschuldigungen sind sehr dubios und unwahr.)

B erhält einen Strafbefehl und legt dagegen Widerspruch ein, es kommt zur Verhandlung, zu der A als Zeuge vorgeladen wird. Andere Zeugen existieren nicht, ferner hat B keine Rechtsschutzversicherung und muß den Rechtsanwalt aus eigener Tasche bezahlen.

Zur Verhandlung erscheint A nicht und unentschuldigt, vermutlich weiß er, daß er dann als Zeuge eine Falschausage machen müßte falls er die Anschuldigungen aufrecht hält.

Da A nicht erscheint und auch Richter sowie Staatsanwalt den Anschuldigungen des A keinerlei Glauben schenken, wird das Verfahren eingestellt. Somit bleibt B auf die Kosten für den Rechtsanwalt sitzen und A wird insgeheim sagen: Dem habe ichs aber gezeigt!

Kann nun B diese Auslagen von A zurückverlangen, gibt es dazu Urteile?

Huhu!

Kann nun B diese Auslagen von A zurückverlangen, gibt es dazu
Urteile?

Vor allem gibt es ein Gesetz dazu, nämlich § 469 StPO. Und wenn in dem Einstellungsbeschluss nichts davon drinn steht, dann gilt das, was das Gericht beschlossen hat, das wird höchstwahrscheinlich so sein, dass dei Gerichtskosten die Landeskasse trägt und die Auslagen der Angeklagte selbst. In dem Fall ist das eben so, dann hat man Pech gehabt (und/oder einen schnarchigen Anwalt).

Wenn sich wirklich in der Hauptverhandlung herausstellt, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht von der Unschuld überzeugt sind, gibt es keinen vernünftigen Grund, einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen. Der Richter wird das nahelegen, aber nur weil er keinen Bock hat, ein Urteil zu schreiben.

Nehmen wir mal an, ich wäre der Beschuldigte B. Dann würde ich meinen: Ich wurde von Person A mit einer uneidlicher Falschaussage beschuldigt, was zu Gerichts und Anwaltskosten geführt hat. Diese Kosten würde ich vom Kostenverursacher A durch meinen Anwalt von Person A einforden.

Ansonsten könnte ja Jeder seinen ungeliebten Nachbarn durch unwahre Aussagen ungestraft mit Anzeigen überschütten. Das kann und darf es nicht geben.

Gruß Bert