Hallo,
was meint Ihr, ist Monate NACH Arbeitgeberkündigung die Einforderung von Schadenersatz wegen fehlerhafter Arbeit durch den Chef möglich?
Danke für Eure Antworten!!
MfG,
blindfisch
Hallo,
was meint Ihr, ist Monate NACH Arbeitgeberkündigung die Einforderung von Schadenersatz wegen fehlerhafter Arbeit durch den Chef möglich?
Danke für Eure Antworten!!
MfG,
blindfisch
Hallo,
was meint Ihr, ist Monate NACH Arbeitgeberkündigung die
Einforderung von Schadenersatz wegen fehlerhafter Arbeit durch
den Chef möglich?
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist, i.d.R. im Arbeitsvertrag genannt, geltend gemacht werden. Danach ist’s vorbei.
Also mal in den Vertrag sehen.
Ergab sich jedoch erst nach dieser Frist überhaupt Kenntnis eines Schaden für den AN, sieht’s anders aus.
Es gelten die ganz normalen Verjährungsfristen. Wieso sollte man keinen Schadensersatz mehr leisten müssen, nur weil das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht?
Ob der Anspruch dem Grunde nach überhaupt gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt.
Levay
Hallo jocki,
danke für die Expressantwort!
Der Schaden ist durch den AN für den AG entstanden und der hat nur Kenntnis erhalten, weil er sich vorher einfach nicht darum gekümmert hat. Thema „Kontrollpflicht“.
Der sogenannte Arbeitsvertrag ist ein „handgeschmiedeter“ mit allerlei formalen Mängeln (z.B. kein Arbeitsort usw.), da is nix von wegen Fristen! Gibt es eine gesetzliche Regelungen für solche Fristen?
MfG,
blindfisch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Der sogenannte Arbeitsvertrag ist ein „handgeschmiedeter“ mit
allerlei formalen Mängeln (z.B. kein Arbeitsort usw.), da is
nix von wegen Fristen! Gibt es eine gesetzliche Regelungen für
solche Fristen?
Bevor Du wieder eine abenteuerliche Antwort bekommst:
Ja, gibt es!
http://www.ra-kotz.de/verjaehrungsregelungen.htm
HTH
LG
Guido