Schadenersatz nach Unfall für Fahrten etc.?

Hi „Unfall- Erfahrene“!

Annahme:
Herr H. hatte vor 2 Wochen einen schweren Autounfall. Er kann sich nicht erinnern, aber Zeugen, Polizei und Gutachter sagen, er wäre unschuldig.
Er wurde schwer verletzt, hat aber gute Chancen, wieder völlig gesund zu werden, ein paar Narben im Gesicht bleiben vermutlich.
Der Unfallverursacher ist leider am Unfallort verstorben.

Soll Herr H. sich auf seinen Anwalt verlassen in Sachen Forderungen?

  • Gelten z.B. die Krankenhausbesuche seiner Familie, seiner Freundin als zu ersetzender Schaden/ Aufwand (Kilometergeld?)?

  • Gelten seine Fahrten ins KKH als Schaden?

  • Gibt es Forderungen, die leicht vergessen werden?

  • Wie kann er erreichen, dass er bei späteren Unfallschäden (Kopfschmerzen o.ä.) erneut Forderungen stellen darf?

Grüße!

Timsy

Hallo!

Soll Herr H. sich auf seinen Anwalt verlassen in Sachen
Forderungen?

Na klar, auf wen denn sonst?

  • Gelten z.B. die Krankenhausbesuche seiner Familie, seiner
    Freundin als zu ersetzender Schaden/ Aufwand (Kilometergeld?)?

Knifflig, man müsste begründen können, dass das zur Therapie dazugehört.

  • Gelten seine Fahrten ins KKH als Schaden?

Auch ins AOK oder ins GEK.

  • Gibt es Forderungen, die leicht vergessen werden?

Klar gibt es die, aber wenn der Anwalt sie vergisst, zahlt er den daraus entstandenen Schaden.

  • Wie kann er erreichen, dass er bei späteren Unfallschäden
    (Kopfschmerzen o.ä.) erneut Forderungen stellen darf?

Indem er das feststellen lässt.

Soll Herr H. sich auf seinen Anwalt verlassen in Sachen
Forderungen?

Na klar, auf wen denn sonst?

Hi,

auf sich selbst in erster Linie, nur aus sich selbst verlassen und den Anwalt kontrollieren.

Q-Gruß

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