Annahme:
Herr H. hatte vor 2 Wochen einen schweren Autounfall. Er kann sich nicht erinnern, aber Zeugen, Polizei und Gutachter sagen, er wäre unschuldig.
Er wurde schwer verletzt, hat aber gute Chancen, wieder völlig gesund zu werden, ein paar Narben im Gesicht bleiben vermutlich.
Der Unfallverursacher ist leider am Unfallort verstorben.
Soll Herr H. sich auf seinen Anwalt verlassen in Sachen Forderungen?
Gelten z.B. die Krankenhausbesuche seiner Familie, seiner Freundin als zu ersetzender Schaden/ Aufwand (Kilometergeld?)?
Gelten seine Fahrten ins KKH als Schaden?
Gibt es Forderungen, die leicht vergessen werden?
Wie kann er erreichen, dass er bei späteren Unfallschäden (Kopfschmerzen o.ä.) erneut Forderungen stellen darf?