Hallo,
kann die Gewährleistung und die Garantie nicht auch eine Form des Schadenersatzes gesehen werden? Wenn nicht, was unterscheidet sie vom Schadenersatz? Theoretisch könnte man auch Zwangsvollstreckungen und die Insolvenz als Folge von Schadenersatzansprüche sehen?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
kann die Gewährleistung und die Garantie nicht auch eine Form
des Schadenersatzes gesehen werden? Wenn nicht, was
unterscheidet sie vom Schadenersatz?
Schadenersatz ist von dem zu leisten, der einen Schaden verursacht hat. Ansprüche aus Sachmangelhaftung entstehen aber u.U. ggü. jemandem, der den Mangel gar nicht verursacht hat (dürfte wohl eher deer Hersteller sein). Außerdem liegt die Beweispflicht bei Verbrauchsgüterkäufen innerhalb der ersten sechs Monate an einer für einen Schadenersatzanspruch eher untypischen Stelle.
Gruß,
Christian