Schadenersatz und Schmerzensgeld

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Herr Hiesböck, bitte entschuldigen Sie, wenn ich Sie nochmals belästige. Ich habe die Angelegenheit jetzt einer Rechtsanwältin übergeben, die die Akte bei der Polizei anfordern wird. Nun ist heute ein Schreiben der gegenerischen Rechtsanwälte gekommen,worin sie mich auffordern, bis zum 3. Mai ein Schuldanerkenntnis der Tat (die nicht stattgefunden hat) zu unterzeichnen. Danach würde man mir die Schadenerssatz und Schmerzengsgeldforderung mitteilen. Sollte ich dies nicht tun, werde man Feststellungsklage erheben. Nun meine Frage, laufen die anzeige und die Klage parallel oder ist die Klage auf Schmerzensgeld unabhängig von der Anzeige?

Dank für eine nochmalige kurze Nachricht.

einen schönen tag wünscht Ihnen
beluga46

Servus jodeva !
Du hast die Causa ja einer Anwältin übergeben. Die weiß was zu tun ist. Ein Schuldanerkenntnis darfst Du natürlich nicht unterzeichnen. Lass die Gegner ruhig die Feststellungsklage erheben. Erstens hat die Tat ja nicht stattgefunden und zweitens gibt es keine Zeugen, die eine derartige Tat behaupten könnten. Also - wie gesagt - cool bleiben, mit der Anwältin reden und gegebenenfalls an eine Verleumdungsklage denken !

LG
Josef

Dankeschön, Herr Hiesböck,

Liebe grüße aus Wuppertal
jodeva