Mir ist letzte Woche mein 50er-Roller entwendet worden, die Diebe haben damit einen Unfall gebaut und sind dementsprechen gefaßt. Der Roller ist Schrott, die Diebe und deren Familie beziehen Sozialhilfe und behaupten kein Geld zu haben, den Schaden zu bezahlen.
Habe ich irgendeine Chance das Geld doch irgendwie zu bekommen?
Deine Kaskoversicherung ( falls vorhanden ) müsste da doch einspringen !
Ansonsten, wenn partout nichts zu holen ist, sehe ich da Schwierigkeiten. Das aber muss sich erst noch herausstellen. Ich würde einen Rechtsanwalt anspitzen, der den Leuten etwas Fuer unter dem Hintern legt.
Gruß HM
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auch Sozialhilfeempfängern ist es zuzumuten, für entstandenen Schaden einzustehen. Notfalls müssen sie von dem Anteil für „Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ der in der Sozialhilfe enthalten ist, etwas abknapsen und den Schaden in zumutbaren Raten (25 EUR) zahlen.
Ansonsten wären ja die Sozialhilfeempfänger fein raus - könnten tun und lassen was sie wollen.
Notfalls musst du hier mit Klage drohen und evtl. auch klagen.
Gruß
HaWeThie
PS. soll kein Angriff auf Sozialhilfeempfänger sein
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Ich würde auf Schadenersatz klagen. Wenn Du den Prozeß gewinnst hast Du einen vollstreckbaren Titel. Dieser bleibt ein paar Jahre bestehen. Wenn die Leute mal keine Sozialhilfe mehr beziehen kannst Du Dein Geld immer noch holen.
Wie im vorigen Artikel schon geschrieben, kannst Du aber auch verlangen, dass von der Sozialhilfe kleine Beträge abgestottert werden. Wobei mir 25 EUR schon als zuviel vorkommt.
Deine Kaskoversicherung ( falls vorhanden ) müsste da doch
einspringen !
Tja, als ich damals bei der Sparkasse war hat die gute Frau mir einen Versicherungsschein ausgefüllt (war mein erster Roller) und ich wusste gar nicht, dass man dafür auch eine Kaskoversicherung abschliessen kann…jetzt bin ich schlauer
Ansonsten, wenn partout nichts zu holen ist, sehe ich da
Schwierigkeiten. Das aber muss sich erst noch herausstellen.
Ich würde einen Rechtsanwalt anspitzen, der den Leuten etwas
Fuer unter dem Hintern legt.
Der macht das leider auch nicht umsonst. Und wenn die kein Geld haben, bleib ich auf den Kosten sitzen. Ich arbeite ja für meinen Hungerlohn…
auch Sozialhilfeempfängern ist es zuzumuten, für entstandenen
Schaden einzustehen. Notfalls müssen sie von dem Anteil für
„Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ der in der Sozialhilfe
enthalten ist, etwas abknapsen und den Schaden in zumutbaren
Raten (25 EUR) zahlen.
Das klingt doch vielversprechend Ich war schon beim Amtsgericht und habe mich nach Rechtsbeihilfe erkundigt, aber nirgendwo finde ich Hinweise welche Kriterien man dafür erfüllen muß. Es heisst immer nur bei ‚bedürftigen Personen‘ - ob ich mit meinen 900€ im Monat da drunter falle weiss ich nicht so genau.
Aber ich werde wohl nochmal mit der Familie reden. Die haben leider kein Telefon…