Hallo, ich nenne mal für A Fabrik für B Verküfer und für C ein Wiederverkäufer von B.
B verkauf Waren von A, C bekundet Interesse an Waren von B und B verkauft Waren von A nach C. Bei diesem Geschäft stellt B dem Verkäufer C eigene teuer bezahlte Bilder damit C gut Werbung machen kann. Nach einer Zeit findet C die Adresse von A und bestellt selber direkt.
Pech für B. C macht aber weiter Werbung mit Bildern von B ohne bei ihm zu bestellen.
Soll B dem C eine direkte Abmahnung schicken oder ihm einfach eine Frist von eine Woche für Entfernen der Bilder schicken oder gibt es noch einen Weg?
Grüße
Hallo
Hersteller = A
Großhändler = B
Einzelhändler = C
Bei diesem Geschäft stellt B
dem Verkäufer C eigene teuer bezahlte Bilder damit C gut
Werbung machen kann.
Überlassung von Waren als Werbemittel. B -> C
Ohne irgendeine vertragliche Gundlage/Absprache?
Nach einer Zeit findet C die Adresse von
A und bestellt selber direkt.
Der Hersteller berliefert den Einzelhandel direkt? Das ist ungewöhnlich.
Pech für B. C macht aber weiter Werbung mit Bildern von B ohne
bei ihm zu bestellen.
Was ist denn vereinbart?
Soll B dem C eine direkte Abmahnung schicken oder ihm einfach
eine Frist von eine Woche für Entfernen der Bilder schicken
oder gibt es noch einen Weg?
Die Rückgabe der Bilder wäre vermutlich angemesen.
Das Wort „Entfernen“ verwirrt mich.
MfG Frank
Hallo,
ich würde weder eine Abmahnung noch eine Löschungsaufforderung, sondern eine Rechnung senden. Von den beiden von Dir vorgeschlagenen Wegen hat der Urheber keinen Nutzen. Werden die Bilder gelöscht, kann der Urheber nichts verlangen, und bei einer Abmahnung kassiert nur der Anwalt.
Erkundige Dich, welcher Preis für die Verwendung eines Bildes marktgerecht ist, und berechne dann die entsprechende Summe. Natürlich nur, wenn dem keine vertragliche Absprache entgegensteht. Damit hast Du Dir trotzdem auch noch alle Optionen vorbehalten.
Gruß Ebi