Schadenersatz Verlust Sendung Postunternehmen

Haftbarkeit eines Postunternehmens

Es wird versucht eine gewöhnliche Briefsendung zuzustellen (laut AGB des Postunternehmens besteht keine Haftung). Der Empfänger ist nicht vor Ort.

Es wird eine Benachrichtigung in den Briefkasten gelegt (Ihre Sendung ist da!, usw. Ihre Sendung kann ab dem nächsten Werktag ORTSANGABE abgeholt werden…“)

Beim Abholungsversuch wird mitgeteilt, dass die Sendung nicht abgegeben wurde. Eine Klärung über Servicehotline und erneuter Abholungsversuch (auch in der nächstverfügbaren Filiale) scheitern.

Das Postunternehmen verweist auf die AGB, entschuldigt sich und schließt den Fall ohne Klärung des Verbleibs der Sendung.

Ein schriftlicher Nachweis über den Kauf (auch Kaufpreis i.H.v. 12,99 € und der versendende Online-Shop besteht), die Versendung und der Zustellungsversuch (bei dem die Briefsendung ja noch da war) sind auch dokumentiert.

Es liegt also eindeutig ein Verschulden des Postunternehmens vor.

Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz? Bestehen Urteile, die einer entsprechenden Forderung Nachdruck verleihen?

Hallo,

bei gewöhnlichen Briefen gibt es keine Benachrichtigung
diese werden einfach in den Briefkasten eingeworfen und gelten damit als zugestellt.
Außerdem gibt es über gewöhnliche Briefsendungen auch keinerlei Nachweise,weswegen man wichtige Dinge auch nicht als solche versenden sollte…

Hallo,
wenn es ein normaler Brief (oder eine Warensendung/Büchersendung) war, haftet die Post nicht.
Ob man die nicht erhaltene Ware bezahlen muß, ist aber etwas anderes, dazu fehlen aber Details http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html

Cu Rene