Haftbarkeit eines Postunternehmens
Es wird versucht eine gewöhnliche Briefsendung zuzustellen (laut AGB des Postunternehmens besteht keine Haftung). Der Empfänger ist nicht vor Ort.
Es wird eine Benachrichtigung in den Briefkasten gelegt (Ihre Sendung ist da!, usw. Ihre Sendung kann ab dem nächsten Werktag ORTSANGABE abgeholt werden…“)
Beim Abholungsversuch wird mitgeteilt, dass die Sendung nicht abgegeben wurde. Eine Klärung über Servicehotline und erneuter Abholungsversuch (auch in der nächstverfügbaren Filiale) scheitern.
Das Postunternehmen verweist auf die AGB, entschuldigt sich und schließt den Fall ohne Klärung des Verbleibs der Sendung.
Ein schriftlicher Nachweis über den Kauf (auch Kaufpreis i.H.v. 12,99 € und der versendende Online-Shop besteht), die Versendung und der Zustellungsversuch (bei dem die Briefsendung ja noch da war) sind auch dokumentiert.
Es liegt also eindeutig ein Verschulden des Postunternehmens vor.
Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz? Bestehen Urteile, die einer entsprechenden Forderung Nachdruck verleihen?