Kann eine Firma einen Internetprovider bzw. einen Bauunternehmer wegen Schadenersatz belangen, wenn dieser Bauunternehmer bei Bauarbeiten eine Internetleitung gekappt hat, wodurch ein Knotenpunkt mehrere Stunden außer Betrieb gesetzt hat. Die Firma konnte, da diese ausschließlich über einen Zentralserver per VPN-Verbundungen vernetzt ist mit ca. 25 Angestellten nicht mehr arbeiten.
Haftet der Provider und nimmt dieser dann die Baufirma in Regress oder besteht die Forderung garnicht, weil der Provider in seinem Vertrag nur eine gewisse Mindestverfügbarkait garantiert???
Ich hoffe, der Beitrag erscheint nicht doppelt, da ich ihn schoneinmal eingestellt hatte, er aber nicht erschienen war.
Hi,
ich persönlich würde sagen, dass die Baufirma einen Schaden verursacht hat, den sie nun wieder gutmachen muss.
Nachvollziehbarer Schaden (ohne weitere vorherigen Kenntnisse):
50 Arbeitsstunden für Mitarbeiter, die ihren Aufgaben nicht nachkommen klönnen. + MwSt.
Berechnung:
(Durchschnittlicher Bruttolohn/Stunde + AG-Zulagen) x 2 x 25 = Arbeitsausfall
Geschätzt: 2.500 € + MwSt.
Technischer Schaden durch „Kabelhacken“ muss natürlich auch ersetzt werden.
Wenn durch die Unterbrechnung Zeit für eine datentwechnische Wiederherstellung erfoderlich ist, muss auch diese bezahlt werden.
Aus welcher Siocht wurde das osting nurn dargestellt ?
Firma die mit Provider usammenarbeitet oder Provider, der Bauunternehmen haftbar machen möchte ?
Firma:
Zeitverlust für Zwangspause + Datenabgleich aller angeschlossenen Systeme.
Zusatzarbeiten um mit Kunden in Kontakt zu treten und um die verbindung zu wiederholen (wenn es sich um eine Firma handelt, die fast alles über Net abwickelt)
Provider:
Verluste wenn eine Zeitabhängige oder Volumenabrechnung mit den Kundenvereinbart war. Es werden Durchschnittswerte in Rechnung gestellt.
Wer wendet sich an wen ?
Beide wenden sich am besten direkt an den Bauunternehmer weil er Verursacher ist.
Bauunternehmer sollte für solche dummen Fehler eine BetriebsHaftpflichtversicherung haben, die alle Schäden begleicht.
so ist meine Meinung dazu
Gruß
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Posting kommt aus der Sicht der geschädigten Firma, die stundenlang nichts tun konnte. Die Kabel, die beschädigt wurden gehören dem größten Deutschen Telefonbetreiber, mehrere Straßen waren betroffen.
Ich sehe die Situation ähnlich, aber bin nicht sicher, was die se ganzen Verträge alles beinhalten.
Und welche Schlupflöcher die „Großen“ so haben.
Aber schonmal danke für die erste Stellungnahme.
Hallöchen noch einmal,
Das hatte ich mir fast gedacht. Der Leitungsbetreiber hat in seinen AGB in der Regel die Verantwortung für Leitungsunterbrechungen schon ausgeschlossen.
Man hat ja keine Garantie auf „Immerverfügbarkeit“.
Für den Leitungsbetreiber wird es eine Art „höhere Gewalt“ sein, auf die er keinen Einfluss hatte.
Man kann jetzt mit dem Leitungsbetreiber zusammenarbeiten, indem man eine Bestätigung von ihm über die Ausfallzeit erhält.
Als dann wären Zeugen nützlich, die die Ursache der Störung gesehen haben und dieses auch bestätigen können.
Beides zusammen ergibt den benötigten Beweis, dass der Bauunternehmer für die Störung und die Dauer verantwortlich ist.
Dann muss angeführt werden können, wieviele Mitarbeiter NUR mit der gestörten Leitung arbeiten.
(Manchmal ergibt sich das ja vielleicht aus den Arbeitsverträgen)
Die Firma muss einfach nachweisen können, wieviele Mitarbeiter während der 2 Stunden ihrer Tätigkeit ( und auch keiner anderen Tätigkeit !!) nachgehen konnten.
Wenn die Beweise für die Störung und für den Schaden vorliegen, kann man sich an die Klageerhebung machen.
Vielleicht sollte man jedoch zunächst einen außergerichtlichen Weg in Zusammenarbeit mit einem Anwalt suchen.
Die Empfehlung des Anwalts an die Baufirma sollte lauten, dass sie die Forderung ihrer Haftpflichtversicherung weiter leiten möchte, damit eine zügige Abnwicklung gewährleistet ist 
Ich sehe die Erfolgsaussichten für eine Klage nicht sehr positiv, da ideeller und nichtmaterieller Schaden immer schwer zu beweisen sind.
Gruß
BJ