Schadenersatz wegen entgangener Steuererstattung

Hallo,
gesetzt den Fall ein Steuerberater versäumt es, eine Einkommenssteuererklärung fristgerecht einzureichen.

Dadurch kommt es nicht nur zu keiner Steuererstattung, sondern sogar zu einer Steuernachzahlung auf Grund einer Schätzung.

Könnte man hier Schadenersatz in höhe der Steuernachzahlung und auch für die eigentlich zu erwartende Steuererstattung verlangen?

Und wie würde ggf. die Höhe der entgangenen Steuererstattung beziffert, da es ja nun keinen entsprechenden Bescheid gibt?

Danke im Vorraus
Werner

Hallo,

gesetzt den Fall ein Steuerberater versäumt es, eine Einkommenssteuererklärung fristgerecht einzureichen.

Wir davon aus, dass er dies hätte tun können, aber eben nicht tat? Nicht das noch irgendwelche Zuarbeiten gefehlt haben.

Dadurch kommt es nicht nur zu keiner Steuererstattung, sondern sogar zu einer Steuernachzahlung auf Grund einer Schätzung.
Könnte man hier Schadenersatz in Höhe der Steuernachzahlung und auch für die eigentlich zu erwartende Steuererstattung verlangen?

Ja, verlangen kann man immer alles mögliche. Ob man das dann auch vor Gericht zugesprochen bekommt, ist schon etwas ganz anderes.

Und wie würde ggf. die Höhe der entgangenen Steuererstattung beziffert, da es ja nun keinen entsprechenden Bescheid gibt?

Einfach die Steuererklärung nachreichen? Das wäre ohnehin der richtige Weg. Nur weil die geschätzt haben, ist der Zug noch nicht abgefahren. Schadenersatz wäre dann das, was das Finanzamt an Strafen für das verspätete Einreichen verhängt hat und dann noch vielleicht der Zinsschaden.

Grüße

=HALLO()

Und wie würde ggf. die Höhe der entgangenen Steuererstattung
beziffert, da es ja nun keinen entsprechenden Bescheid gibt?

Besteuerungsgrundlagen und Steuern lassen sich auch unabhängig vom Bescheid ermitteln.

Aber hoffentlich geht es nur um eine Million, denn die Standard-Auftragsbedingungen der Steuerberater sehen meist diesen Höchstbetrag vor.

Ansonsten gilt natürlich alles, was mein Vorredner gesagt hat.

=TSCHÜSS()

Hallo,

Einfach die Steuererklärung nachreichen? Das wäre ohnehin der
richtige Weg. Nur weil die geschätzt haben, ist der Zug noch
nicht abgefahren.

Ah, das wusste ich nicht.
Ich dachte zwei Jahre sei die absolut letzte Grenze.

Gruß
Werner

Hallo,

Einfach die Steuererklärung nachreichen? Das wäre ohnehin der richtige Weg. Nur weil die geschätzt haben, ist der Zug noch nicht abgefahren.

Ah, das wusste ich nicht.
Ich dachte zwei Jahre sei die absolut letzte Grenze.

Können diese 2 Jahre mal spezifiziert werden? Die Einspruchfrist beträgt eigentlich einen Monat.

Grüße