Hallo!
Angenommen ein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Es gibt ein elektrisches Problem in seiner Wohnung (2 Steckdosen funktionieren nicht), welches der Vermieter reparieren muss, angeblich ist die technische Lage kompliziert, es kommen mehrere Monteure und so dauert es Wochen.
Der Vermieter antwortet, er gebe sein bestes, aber der Fehler könne nicht gefunden werden. Der Mieter wird ungeduldig und setzt dem Vermieter eine Frist.
Daraufhin fühlt sich der Vermieter unter Druck gesetzt, kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Begründung: Sei Sohn (16) möchte in der Stadt auf eine weiterführende berufsbildende Schule gehen. Die derzeitige Verkehrsverbindung von seinem Wohnort aus sei unzumutbar.
Der Mieter zieht aus, tatsächlich erscheint am Klingelschild der Name des Sohnes des Vermieters. Nach nur einem Monat ist die Wohnung inseriert und wird anderweitig vermietet.
Der Vermieter wird zur Rede gestellt und antwortet: Sein Sohn hätte auf besagte Schule gehen wollen, es wäre aber kein Platz mehr frei gewesen, daher die anderweitige Vermietung.
Frage: Kann der Mieter Schadenersatz gegen den Vermieter geltend machen (z.B. Umzugskosten etc.)?
Wäre über die Beantwortung zu dieser Frage happy!