Person A. verkauft über ebay einen Artikel einer Bekannten. Der Artikel wird beim Versand beschädigt. Versanddienstleister schließt Schadenersatz wegen nicht AGB-konformer Verpackung (der Versender empfand die Verpackung als ausreichend, Dienstleister wohl nicht) aus. Der Käufer gibt den Artikel wegen Beschädigung zurück. Die Bekannte macht nun Person A. haftbar. Streitig ist, ob eine Gefälligkeit vorlag.
Der beschädigte Artikel ist ein Haushaltsgerät, welches fast 10 Jahre alt ist und einen Neupreis von ca. 1400 DM hatte. Wenn die Bekannte die Person A. nun haftbar macht und Person A. den Schaden ersetzen muß, in welcher Höhe? Zählt der Zeitwert? Der dürfte ja bei einem 10 Jahre alten Haushaltsgerät nahezu null sein. Der bei ebay erzielte Verkaufspreis lag bei 280 Euro, welchen die Bekannte nun ersetzt haben will. Darf sie diesen Betrag verlangen oder nur den Zeitwert? Wie kann man diesen ermitteln?
Schonmal vielen Dank für die Antworten.
Annasusanna