Schadenersatz

Hallo

Angenommen hat eine Person in einem Möbelhaus einen Schlafzimmerschrank bestellt. Er wurde ihm auch nach 6 Wochen wie versprochen geliefert, allerdings konnte der Schrank nicht komplett montiert werden. Wegen fehlender Verbindungsbauteile, welche der Hersteller nicht eingepackt hat, konnte eine Schwebetür nicht aufgehängt werden. Die Teile wurde nachbestellt, nach 2 Wochen sollte der Monteur wieder kommen, allerdings stellte sich heraus, dass das Möbelhaus falsche Bauteile bestellt hat, noch mal 3 Wochen Wartezeit. Die betroffene Person kann den zur Hälfte offenen Schrank nach seiner Montage 5 Wochen lang nicht richtig nutzen. Der Schrank hat ihm 1.340 EUR gekostet. Und nun die Frage: welche Wertminderung kann er dadurch geltend machen?
Vielen Dank für Ihren Rat!

Hi,

Angenommen hat eine Person in einem Möbelhaus einen
Schlafzimmerschrank bestellt. Er wurde ihm auch nach 6 Wochen
wie versprochen geliefert, allerdings konnte der Schrank nicht
komplett montiert werden. Wegen fehlender Verbindungsbauteile,
welche der Hersteller nicht eingepackt hat, konnte eine
Schwebetür nicht aufgehängt werden. Die Teile wurde
nachbestellt, nach 2 Wochen sollte der Monteur wieder kommen,
allerdings stellte sich heraus, dass das Möbelhaus falsche
Bauteile bestellt hat, noch mal 3 Wochen Wartezeit. Die
betroffene Person kann den zur Hälfte offenen Schrank nach
seiner Montage 5 Wochen lang nicht richtig nutzen. Der Schrank
hat ihm 1.340 EUR gekostet. Und nun die Frage: welche
Wertminderung kann er dadurch geltend machen?

Wieso Wertminderung?
Verzichtet denn die Person auf die Lieferung der Teile und möchte den Schrank halb aufgebaut die nächsten Jahre so stehen lassen?

Oder ist abzusehen, dass der Wert des Schranks nach beheben des Mangels im Wert gemindert sein wird?

Oder soll der Mangel behoben werden und die Person möchte zusätzlich zur Behebung des Mangels eine Art Entschädigung für den Ärger und den Aufwand erhalten?

Schönen Gruß

Chris

Hi Chris,
danke für die Antwort.
Es geht darum, daß er seit mehrere Wochen ohne Schrank leben mußte und die Firma sich nicht an seinen eigenen Termine gehalten. Er muß noch 100 EUR zahlen und überlegt er sich, ob er es überhaupt machen soll. Die Frage ist es, ob gesetzlich man den Rest (100 EUR) behalten kann, weil die Firma nicht termingerecht alles gemacht hat??

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