Hallo
Können Beträge ,die einem in einem Strafrechlichem Prozess zu gesprochen wurden ,in einem Zivilrechtlichem Prozess (Schmerzengeld )angerechnet werden ?
Geht es bitte etwas präziser?
Hallo.
Nein. Der Strafprozess erfüllt eine andere Funktion als der Zivilprozess. Es findet keine Anrechnung statt, wenn es sich um eine vorsätzlich begangene Straftat gehandelt hat. Die gegen den Täter ausgesprochene Strafzahlung im Strafverfahren erfolgt im Allgemeininteresse, während das das Schmerzensgeld im Zivilprozess auch eine Genugtuungsfunktion hat und nur einen Ausgleichsfunktion im Verhältnis Täter-Opfer schafft:
Vergewaltigung - BGH 16.1.96 NJW 1996, 1591 (unter Bezug auf BGH 29.11.94 NJW 1995, 781 = BGHZ 128, 117 - Sparkassenüberfall): Die damals 10jährige Klägerin wurde von dem Beklagten in seine Wohnung gelockt und 3 Stunden lang sexuell missbraucht. Der Beklagte wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht sprach ihr ein Schmerzensgeld von 60.000 DM zu. Das OLG verminderte den Betrag auf 25.000 DM, weil die Klägerin durch das Strafurteil bereits eine Genugtuung erfahren habe. Dieses Urteil hat der BGH „kassiert“:
Die strafrechtliche Sanktion ist getrennt zu sehen von der zivilrechtlichen Ausgleichsfunktion und der persönlichen Genugtuung des Geschädigten. Daher war die Minderung mit dieser Begründung unrichtig.
Hallo!
Gehts um die Strafe oder ob im Rahmen eines Strafverfahrens ein Schmerzengeldzuspruch erfolgte?
Gruß
Tom