Schadenersatzanspruch stellen ohne Kostenvoranschlag oder Gutachten

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.

Folgender Sachverhalt:

Mein Sohn (15 Jahre) hat mit 3 weiteren (gleichaltrigen) kids einen fremden Roller beschädigt.

Anzeige läuft bereits, die er auch verdient hat.

Nun möchte mein Sohn gerne den Schaden den er verursacht hat, dem Geschädigten zahlen. Der junge Mann dem der Roller gehört, möchte das alles weitere mit seiner Mutter besprochen wird. Nach Kontaktaufnahme von uns mit der Mutter sagte diese das sie bereit ist, nicht zuvielrechtlich zu klagen, wenn wir den Schaden bezahlen. Ich bat sie, uns einen Kostenvoranschlag, Reparaturkosten oder ein Gutachten vorzulegen. Die Dame sagte sie kümmert sich drum.

So,nun zu dem eigentlich Problem. Sie meldete sich bei mir und sagte sie komme an kein Gutachten heran, sowie sie keine Werkstatt findet, die einen Kostenvoranschlag der entstanden Schäden dessen Roller aufnehmen würde.

Sie sagte mir, ihr Sohn habe den Roller vor einem Jahr gebraucht für 400 Euro gekauft und sie möchte das ich die vollen 400 Euro bezahle.

Kann sie das denn verlangen, da der Roller ja in dem Jahr natürlich gefahren wurde, somit sich dem Kilometerstand erweitert hat und deshalb natürlich an Wert in dieser Zeit verloren hat.

Ich kann es mir nicht vorstellen, das die Dame weder eine Werkstat findet, noch einen Gutachter. Die Versicherung des Rollers müsste doch Daten bzw. einen Zeitwert vorlegen können, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank erstmal fürs Lesen und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Grüße

Hallo!
Du weist schon, ein Kostenvoranschlag oder gar ein Gutachten kostet Geld, was Du( eigentlich dein Sohn) bezahlen musst ?
Klar könnte sie den vollen Kaufpreis verlangen wenn der Roller Totalschaden hat, also wirtschaftlich nicht repariert werden könnte.
Und mal am Rande, auch ein Roller für 400 € verliert nicht so viel Wert in einem Jahr. Willst Du dich wirklich streiten ob der nun „nur“ noch 300 € wert sein sollte (Wiederbeschaffungswert, also Suche nach einem gebrauchten Roller)

Übrigens, dein Sohn und die anderen sollten doch mind. in etwa wissen, was sie angerichtet hatten, oder ?

Hast Du es deiner Haftpflichtversicherung gemeldet, oder ist das erkennbar aussichtslos weil vorsätzlich verursacht ?

MfG
duck313

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Erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Haftpflicht ist aussichtslos.

Du sagst er verliert nicht viel an Wert in dem einen Jahr, ist richtig. Ich sprach auch nicht davon das er viel verliert, sondern das er an wert verliert.

Natürlich muss mein Sohn das zahlen, er macht einen Ferienjob deshalb. Jedoch kommt mir es komisch vor das sie einfach sagt ,den Kaufpreis von vor einem Jahr, erstattest du mir". Ohne mir zu sagen auf was die Reparatur sich belaufen würde. Mein Sohn war anwesend in der einen Situation als der Roller beschädigt wurde und weis daher auch, was zu reparieren ist. Dies könnte er sogar selber nach kaufen der Teile wieder in den Ursprung zurück bringen.

Die Dame sagt aber das sie es nicht weiß da sie keine Werkstatt findet die das beurteilen kann. Ihr sohn sagte ihr nur ,der roller is schrott".

Reparatur? Ich denke, da kauft man sich einen anderen Roller gleicher Art und gleichen Alters.
Wenn ich den vollen Kaufpreis ersetze, würde ich mir auch die Überreste des alten Rollers geben lassen, den habe ich ja quasi bezahlt. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht.

Die Reparatur kann auch mehr kosten, als der Roller wert ist.
Bei Haftpflichtschäden gibt es doch diese 130%-Grenze: Bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts darf eine Reparatur kosten.

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Hallo!

Naja, zu einer Autowerkstatt geht man mit nem Roller eher nicht, sondern eben zu ner Zweirad-Werkstatt. Ich kann mir gut vorstellen, daß man da aktuell Schwierigkeiten hat, eine zu erreichen.
Nen Gutachter solltest du aus Eigeninteresse nicht fordern. Der bescheinigt nen Schaden von nur 300€, und stellt ne Rechnug über 150€ aus.
Und Versicherung? Naja, der Wert eines Rollers ist EXTEM individuell, besonders bei der Altersklasse der Fahrer

In dem Zusammenhang: Bei Autos verlangen gegnerische Versicherungen meist erst ab 1000€ Schaden ein Gutachten, sonst reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Und die Versicherungsbeiträge richten sich u.A. nach dem Modell, also auch irgendwo nach dem Listenpreis. Bei Rollern zahlt man ne Pauschale, die für alle Modelle gleich ist - zumindest bei den 45ern. Das zeigt auch ein wenig, daß da nicht so genau auf den Wert geachtet wird.

Es wäre mal interessant, was für ein Modell das war, und welcher Schaden denn nun entstanden ist. Das Groteskte ist, daß ein China-Roller recht billig in der Anschaffung ist, die Reparatur aber schnell teurer werden kann, weil die Ersatzteilbeschaffung schwierig ist. Grade die Verkleidung ist da schnell teuer.


Wie auch immer. Da haben vier Jungs Mist gebaut, macht 100€ für jeden. Da würde ich nicht groß feilschen. Bedenke auch: Die… vielleicht 50€, um die es hier vielleicht geht, sind sehr gut angelegtes Geld, wenn es demnächst um die strafrechtliche Beurteilung des ganzen geht. Wenn der Schaden bereits beglichen wurde, macht das ein ganz anderes Bild, als wenn da noch über lächerliche Beiträge gefeilscht wird!

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