Guten Morgen,
wenn ein Händler einem Bauern ein noch zu lieferndes Erntefahrzeug verkauft, das der Händler seinerseits fristgerecht beim Hersteller bestellt, dieser aber nicht fristgerecht liefert, wer kommt für den eventuellen Schaden, den der Bauer durch die nicht fristgerechte Lieferung erleitet, auf? Verursacher des Schaden ist der Hersteller, Geschädigter ist der Bauer, aber zwischen den beiden gibt es kein Vertragsvertragsverhältnis, das besteht nur zwischen dem Bauern und dem Händler und dem Händler und den Hersteller. Der Händler hat jedoch alles in seiner Macht stehende versucht um den Vertrag mit den Bauern zu erfüllen. Welche gesetzliche Bestimmung ist hier anzuwenden?
Vielen Dank
Martin Unterholzner