Hallo,
folgende Situation:
Vollkaskoversicherter A hat seinen Unfall (in vermeintlicher Selbstschuld) seinem Kaskoversicherer gemeldet, der den Schaden reguliert hat.
Gleichwohl will er (A) die Versicherung des Unfallgegners/den Unfallgegner auf Schadenersatz verklagen, um seine Kaskopolice frei zu bekommen, nachdem ihm begründete und auf Rechtsprechung in ähnlichen Fällen gestützte Zweifel an seiner Schuld, jedenfalls an seiner Alleinschuld, gekommen sind.
Nun ist es aber so, dass nach dem Versicherungsvertragsgesetz seine (A) Schadenersatzansprüche auf den Kaskoversicherer übergegangen sind. Sein (A) eiger Anteil ist die Selbstbeteiligung (und die Hochstufung). Im Schadenersatzprozess hätte er (A) zusätzlich die Möglichkeit, unfallbedingte Wertminderung geltend zu machen.
Frage:
1.) Ist A in voller Schadenshöhe zur Klage berechtigt (prozessführungsbefugt / aktivlegitimiert)?
oder
2.) wie wäre in diesem Falle die richtige Vorgehensweise? - z.B.
- Ermächtigung der Versicherung, in eigenem Namen klagen zu
können bzw.
- Zustimmung, auf Zahlung des auf den Versicherer übergegangenen
Anspruchs an diesen klagen zu können
oder
- Feststellungsklage
oder
- welche andere Vorgehensweise
Gruß
HMo